„Durchlöchern und aufschlitzen“: Morddrohungen nach verpatztem Friseurtermin

Weil er nicht erschienen war, geriet ein Kunde mit dem Geschäftsführer in heftigen Streit.
Feldkirch Streiten kann man um viel. Dass wegen eines versäumten Friseurtermins Morddrohungen fallen, ist jedoch außergewöhnlich. So geschehen in Dornbirn. Ein 29-jähriger Türke erschien nicht, wie eigentlich ausgemacht, im Salon zum Haareschneiden. Der Mann, der in einem Döner-Laden arbeitet, dachte sich nicht viel dabei. Doch der Friseur war sauer und so stellte er den säumigen Kunden zur Rede, als er bei ihm Speisen abholte.
Geschäft vor Angst geschlossen
Eine Videoaufzeichnung zeigt, wie sehr sich die beiden in Rage reden. Schlussendlich bringt der Geschäftsinhaber, der zu den Streithähnen dazustößt, den Kunden nach draußen. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch räumt er ein, dass er heftig reagierte. „Aber nur, weil ich wollte, dass er das Geschäft verlässt und mich in Ruhe lässt, schließlich musste ich arbeiten“.
Er sei ebenfalls laut geworden, weil der andere seine Familie verunglimpft und beleidigt habe. Deshalb sei die Sache dermaßen eskaliert. Der Friseur behauptet, dass er nach den Drohungen sein Geschäft vor lauter Angst zwei bis drei Wochen geschlossen hielt, und sich seine Frau und seine Tochter nicht mehr aus dem Haus getraut hätten und er schwere Medikamente zum Schlafen gebraucht hätten. „Maßlos übertrieben“, kontert Verteidiger Hamit Ötztürk.
Haftstrafe auf Bewährung
Die Drohungen, dass er seinen Landsmann, den Friseur, durchlöchern, ihm „den Kopf abschlagen, ihn aufschlitzen, erschießen und erstechen“ werde, seien in etwa so gefallen wie vorgeworfen. „Aber nur, weil ich ihm Angst machen und ihn auf Abstand halten wollte“, so der Angeklagte. Wegen gefährlicher Drohung mit dem Tod verurteilt ihn Richterin Franziska Klammer zu sechs Monaten Haftstrafe auf Bewährung und 3000 Euro unbedingter Geldstrafe. Mildernd sind die bisherige Unbescholtenheit, der Umstand, dass eine Provokation vorlag und dass der 29-Jährige sich für sein Fehlverhalten entschuldigte. Dem Friseur muss er 50 Euro Entschädigung zahlen. Der Mann wird sofort aus der U-Haft entlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.