Ex-Frau bedroht: „Ich werde Dich im Bodensee versenken“

37-jähriger Unterländer wegen fortgesetzter Gewaltausübung am Landesgericht verurteilt.
„Das war doch alles nur Spaß, ich rede öfter Blödsinn. Aber das hat sie 15 Jahre lang nicht gestört“, sagt der Vater zweier gemeinsamer Kinder als Angeklagter am Landesgericht Feldkirch. Das 34-jährige Opfer, seine Ex-Frau, schildert die letzten Jahre ihrer Ehe und die Zeit nach der Scheidung als Zeugin allerdings anders. Zu Beginn sei er ein großartiger Mensch und die Ehe schön gewesen, räumt sie ein. Dann habe er sich allerdings verändert und sie permanent kontrolliert. Über die Smart-Home-Einrichtung habe er überwacht, wann sie bäckt, wäscht oder sich einen Kaffee macht. Und dann habe er ihr das verboten. Sie solle das machen, wenn er es ihr erlaubt oder sagt, so die Frau im Zeugenstand.
“Binde Stein um den Hals”
Er habe sie immer häufiger angeschrien. Als sie sich entschied, im Gästezimmer zu schlafen, habe er so lange an die zugesperrte Türe gehämmert, bis sie aufstand und zu ihm ins Ehebett stieg. „Er schlief dann und ich musste unsere Kinder beruhigen“, erinnert sich die Frau. Druck machte der Mann, der ein Boot am Bodensee besitzt, immer wieder mit der düsteren Drohung: „Ich versenke Dich mitten im See. Und ich binde Dir einen Stein um den Hals, sodass man die Wasserleiche nicht mehr identifizieren kann“.
Nach außen habe er immer den Vorzeigevater gespielt. Er habe ihr auch Ohrfeigen angedroht, geschlagen habe er sie allerdings nicht. „Das hätte man ja gesehen und das wollte er nicht“, erklärt das Opfer. Auch mit Selbstmord habe er ihr immer wieder Druck gemacht.
Glaubwürdiges Opfer
Richter Alexander Wehinger kann kein Motiv für eine falsche, belastende Aussage der Ex-Frau des Angeklagten erkennen. Die Scheidung ist über zwei Jahre her. Wenn sie dem Mann hätte schaden wollen, wäre sie früher mit einer falschen Geschichte gekommen, so der Richter. Dass die Frau dennoch mit den gemeinsamen Kindern und dem Kindesvater etwas unternahm, könne nachvollzogen werden. Die Mutter habe den Kindern den Vater nicht nehmen wollen, so der Hintergrund der gemeinsamen Ausflüge. Der Mann wird wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu einer bedingten Haft von vier Monaten verurteilt. Zudem muss er 1920 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.