Angeklagter Ex-Polizist dementiert Vorwürfe heftig

Was sexuellen Missbrauch anderes Co betrifft: „Alles gelogen“, behauptet Beschuldigte.
Feldkirch Die Einvernahme des angeklagten 76-jährigen Bregenzers am Landesgericht Feldkirch dauert kürzer als erwartet. Das hängt damit zusammen, dass er alles, was die sexuellen Übergriffe betrifft, ins Reich der Lügen und Märchen verweist.
Er habe die beiden Enkelinnen, heute erwachsene Frauen, niemals unsittlich berührt, geschweige denn mit ihnen sexuell verkehrt oder sie in anderer Weise missbraucht, so der nunmehrige Pensionist. Auch mit einigen anderen Vorwürfen ist der Beschuldigte schnell fertig. Seine Ex-Schwägerin hatte behauptet, dass ihr der einstige Polizist eine Waffe an den Kopf gehalten und gefragt habe: „Geladen oder nicht?“, dann abgedrückt und danach gelacht habe. Schlussendlich habe er gemeint: „Glück gehabt, willkommen in der Familie“. So eine Szene habe es niemals gegeben, sagt der Angeklagte.
Ein einziger Fehler
Als einzigen Fehler bezeichnet der 76-Jährige ein Verhältnis, das er als junger Mann mit seiner Schwägerin hatte. Seine Frau, so der Mann, der auf 53-Jahre Ehe zurückblickt, sei tolerant gewesen und habe das drei Jahre andauernde Verhältnis mit ihrer Schwester toleriert. Dabei seien auch Nacktfotos entstanden. Die Schwägerin behauptet, dass sie damals erst 13 Jahre alt gewesen sei. Dann wäre es Kinderpornografie, doch der Angeklagte sagt, sie sei damals älter gewesen.
“Kein Kommentar”
Verteidigerin Andrea Concin bringt etliche Punkte ins Spiel, die zeigen sollen, dass Enkelin und Opa angeblich auch noch nach den sexuellen Übergriffen gut miteinander konnten. Auch Fotos, welche die Enkelin mit dem Opa zeigen, werden als Beweis vorgehalten. Schwere, schmerzhafte Übergriffe seien damit kaum in Einklang zu bringen, so die Verteidigung. Zu vielen anderen Fragen antwortet der Angeklagte, wie von seiner Anwältin wiederholt angewiesen, mit „Kein Kommentar“. Auch die Antwort auf die Frage von Staatsanwältin Julia Berchtold, ob er einen Privatdetektiv ansetzte, um seinen Enkelinnen „nachzuschnüffeln“, bleibt er schuldig.
Enkelinnen am Wort
Die Einvernahme des Angeklagten ist bald beendet. Nach der kurzen Mittagspause werden die mittlerweile erwachsenen Enkelinnen gehört. Allerdings nur per Videoaufnahme. Opfer müssen nicht mehr beim Prozess erscheinen, sondern es wird nur ihre Einvernahme, die getrennt von einer Verhandlung stattfand, vorgespielt. Dafür sind mehrere Stunden angesetzt.