Mit Repetiergewehr gegen Ruhestörung

49-jähriger Italiener geriet wegen lautem Nachbarn in Rage. Und landete deshalb vor Gericht.
Feldkirch „Das stimmt so nicht“, hält der angeklagte italienische Arbeiter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch der Staatsanwältin entgegen. Er habe niemanden mit dem Tod bedroht. Ende März, so die Anklagebehörde, stand der Italiener vor der Wohnungstüre des Bludenzer Nachbarn und schlug mit einem Repetiergewehr heftig dagegen, wodurch die Eingangstüre beschädigt wurde. Dazu bekennt sich der Angeklagte schuldig. Den Rest der Vorwürfe streitet er ab. Vor allem habe er niemals mit der Mafia gedroht, das wisse er ganz genau.
Trinkgelage
Man habe nach ein paar gemeinsamen Bieren über die italienische Mafia gesprochen, aber ganz allgemein, von Drohung keine Rede. Der Nachbar hingegen behauptet, dass der Beschuldigte – angeblich wegen eines zu lauten Telefonates – mit einem Repetiergewehr gegen die Türe geschlagen und sehr wohl gedroht habe. Und zwar mit den Worten: „Ich komme mit der italienischen Mafia und beobachte dich und werde dich bekämpfen“.
Dabei habe der Italiener mit dem Repetiergewehr auf seinen Oberkörper gezielt, wurde bei der Polizei protokolliert. „Die Waffe war ja nicht einmal geladen“, so der Beschuldigte. Außerdem habe er nicht beabsichtigt, dass sich der andere deshalb vor dem Umbringen fürchtet. „Wovor denn sonst?“, hakt Richter Dietmar Nußbaumer nach. „Ich weiß nicht, ich habe die Waffe nur mitgenommen, um mir Gehör zu verschaffen und zum Selbstschutz“, lautet die Antwort.
Offene Strafen
Der Bauarbeiter, der beruflich mit schwerem Gerät auf Baustellen arbeitet, hat mehrere Vorstrafen. Auch eine Geldstrafe von hundert Tagessätzen sowie eine dreimonatige Bewährungs-Gefängnisstrafe sind noch offen. Die Staatsanwaltschaft will, dass man diese Strafen widerruft.
„Ja, das war sicher nicht intelligent von mir“, kommentiert der Angeklagte seine Reaktion. Dennoch, mit dem Repetiergewehr gedroht habe er nicht. Der Zeuge, der bedrohte Nachbar, erscheint trotz Ladung nicht. Auf ihn kann jedoch nicht verzichtet werden, denn es steht Aussage gegen Aussage und für den Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. Der Richter verdeutlicht ihm nochmals die Wirkung eines reumütigen Geständnisses. Doch der Italiener bleibt dabei: „Ich kann doch nichts zugeben, was nicht stimmt“, sagt er und macht damit eine Vertagung des Prozesses auf Anfang Mai notwendig.