Beziehungsstreit: Freispruch für dreifach Vorbestraften.

VN / 15.04.2025 • 12:00 Uhr
Gericht
Der Beschuldigte vor Richterin Sabrina Tagwercher. eckert

„Opfer“ des Angeklagten zeigte sich vor Gericht frech, widersprüchlich und unglaubwürdig.

Feldkirch Der 21-jährige derzeit Arbeitslose hat drei Vorstrafen und noch 13 Monate Haft auf Bewährung offen. Es geht also um viel bei ihm. Zur Verhandlung am Landesgericht Feldkirch hat er gleich mehrere Bekannte zur Unterstützung mitgebracht. Darunter auch seine On-off-Beziehung. Sie ist schon seit einiger Zeit ein Thema. Auch damals, als er eine dreijährige Beziehung mit einer anderen jungen Frau führte. Diese war ebenfalls ein On-off-Verhältnis und dabei wird es vermutlich auch um Eifersucht gegangen sein. Als Richterin Sabrina Tagwercher die 19-jährige Anzeigenerstatterin fragt, wann ihr Partner das Verhältnis mit der anderen Frau, einer 21-jährigen jungen Mutter begann, antwortet die Zeugin: „Keine Ahnung, weiß ich doch nicht, wann er das erste Mal Sex mit ihr hatte“. Daraufhin ermahnt die Richterin die Verkäuferin, sich in ihrer Wortwahl zu mäßigen.

Angeklagter bestreitet

Der Angeklagte selbst sagt nichts mehr zu den Vorwürfen. Er gibt nur an, dass er nicht schuldig sei, dass er das „angebliche Opfer“ – so die Vorwürfe – nie geschlagen, bedroht oder eingesperrt habe. Auch habe er sie nicht fälschlich beschuldigt, sie habe mit einem Messer neben ihm, als er schlief, in die Matratze gestochen. Zum Beweis legt die zweite On-off-Beziehung des Angeklagten ein Handygespräch vor, welches das angebliche Opfer mit ihr geführt hatte. Daraus geht hervor, dass die Anzeigenerstatterin dem Angeklagten wohl einiges heimzahlen wollte: „Ich will Rache, ich will ihn hinter Gittern sehen, und zwar nicht nur fünf Jahre, sondern für ein Jahrzehnt“, so ihre Ankündigung.

Hinterhältiger Plan

„Ich habe einen Plan“, sagte die 19-Jährige am Telefon. Er hat mich nie geschlagen, aber er hat Grenzen überschritten. Ich will ihn drin sehen. Ich habe auch schon meinen Onkel und meinen Opa in den Knast gebracht“, so die Stimme des angeblichen Opfers. Immer wieder gibt die junge Frau im Prozess Antworten, die unhöflich und zickig sind. „Ich habe nicht das Gefühl, dass in Ihren Aussagen viel Wahrheit steckt“, muss sogar die Staatsanwältin feststellen. Schlussendlich darf die genervte Zeugin gehen. Geglaubt hat ihr niemand. Der dreifach Vorbestrafte, der die Verhandlung ebenfalls durch ständiges Angrinsen seiner Kollegen nicht ernst zu nehmen scheint, wird rechtskräftig freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bund.