Angreifer mit Messer kommt in die Psychiatrie

Geschworene fällten Urteil nach brutaler Attacke eines Bettlers in Dornbirn.
Feldkirch Mitte Oktober vergangenen Jahres bettelte ein 26-jähriger Ukrainer einen Hausbewohner in Dornbirn Fischbach gegen 13 Uhr um Kleidung. Der 42-jährige Bewohner hatte Mitleid, der Mann machte einen hilfsbedürftigen Eindruck und er bat ihn deshalb ins Haus. In der Küche tischte er ihm einen Teller Linsen auf, als der Ukrainer plötzlich ein Küchenmesser ergriff und auf den Hilfsbereiten einstechen wollte. Bei dem Gerangel erleidet das Opfer durch die zwanzig Zentimeter lange Klinge vier Schnittverletzungen an der rechten Hand, außerdem wurde ihm die Beugesehne des rechten Zeigefingers durchtrennt. Der Angreifer wurde wenig später verhaftet.
Unterbringung beantragt
Am Dienstag fand die Verhandlung im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Feldkirch statt. Nach einem Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller war der 26-Jährige im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Deshalb kann ihm die Attacke, die ansonsten als Mordversuch angeklagt wäre, nicht angelastet werden. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb einen Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.
Während der Betroffene dabei bleibt, er habe den Mann nicht töten wollen, erinnert sich das 42-jährige Opfer, dass der junge Mann, der aus einer Zigeunerfamilie stammt, mit dem Küchenmesser auf ihn losging. Dass es äußerst knapp war, zeigen die Kleidungsstücke des Verletzten. Sogar im Bauchbereich waren Pullover und T-Shirt zerschnitten, geringfügige Verletzungen an der Hüfte feststellbar.
Unzurechnungsfähig
Sachverständiger Haller sagt, dass von dem Mann große Gefahr ausgeht, wenn er nicht in einer entsprechenden Anstalt untergebracht wird. Verfolgungswahn, Drogenmissbrauch und das Fehlen jeglicher Behandlung waren damals ausschlaggebend, dass der Mann in einem derart schlechten Zustand war. Als der Mann in der Schweiz war, wurde er bereits zwei Mal in einer Psychiatrie stationär untergebracht. Schlussendlich gelang es ihm, aus der Schweiz zu flüchten, er schwamm über den Rhein und wenig später kam es dann zu der Messerattacke in Dornbirn.
Verteidigerin Anna Hämmerle schildert in einem ausführlichen Plädoyer, wie verzweifelt der verwahrloste Mann damals war. Er war gefangen in seiner eigenen Welt. Er hatte drei Tage nichts gegessen, nichts getrunken, war barfuß unterwegs. Es brauchte eine ganze Weile, bis der psychisch Schwerkranke aus seiner Verwirrung kam, obwohl er nach seiner Festnahme im LKH Rankweil behandelt wurde.
Urteil der Geschworenen
Das Urteil der Geschworenen fiel wenig überraschend aus. Sie entschieden nach eineinhalbstündiger Beratung einstimmig, dass es anlässlich der beinahe tödlich verlaufenen Messerattacke keine andere Möglichkeit gibt, als den psychisch Kranken in ein forensisch therapeutisches Zentrum einzuweisen. Dort wird der vierfache Vater und Ehemann zweier Frauen weiterhin psychiatrisch so lange behandelt, bis er keine Gefahr mehr darstellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.