Alko-Lenker war viel zu schnell und stark betrunken

Schwerer Verkehrsunfall in Bregenz hatte ein gerichtliches Nachspiel.
Feldkirch Es waren noch drei Tage bis Weihnachten 2024. Gegen 18 Uhr fuhr ein 47-jähriger Harder von der Brielgasse in Richtung Reutegasse. Gleichzeitig war ein 29-jähriger Dornbirner von der Schendlingerstraße in Richtung Heldendankstraße unterwegs. Mit hoher Geschwindigkeit raste er in die dortige Kreuzung. Sie ist ampelgeregelt und für den 29-Jährigen stand die Ampel ganz eindeutig auf „Rot“. Trotzdem fuhr der junge Mann mit mindestens 70 Stundenkilometern statt der erlaubten 30 km/h in die Kreuzung ein. Es kam zur Kollision, er rammte den Pkw des Harders, der schwerste innere Verletzungen sowie Knochenbrüche und Schürfwunden erlitt. Er hatte großes Glück, dass er überlebt hat. Auch der andere Lenker wurde verletzt
1,4 Promille
Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zeigt sich der Unfallverursacher geständig, mehrere schwere Fehler gemacht zu haben. Der Arbeiter gibt an, dass er damals bei einem Kollegen auf Besuch war und innerhalb einer Stunde mehrere Biere trank. Mit 1,4 Promille im Blut setzte er sich ans Steuer, obwohl er wusste, welches Risiko er damit eingeht. Nach dem Unfall sagte er aus, die Ampel habe für ihn „grün“ gezeigt. Ein Zeuge, der den Unfall am frühen Abend beobachtet hatte, kann allerdings bestätigen, dass der Alko-Lenker „rot“ hatte. „Ich glaube, ich habe mir die grüne Ampel eingebildet und eingeredet“, gesteht der Dornbirner heute. Er entschuldigt sich bei dem Unfallopfer: „Es tut mir sehr leid, ich habe mein Leben von Grund auf geändert und ich bin froh, dass wir beide hier heute so stehen“. Die begehrten vorläufigen 200 Euro Teilschadenersatz erkennt er an.
Kombinierte Strafe
Vor Gericht war der Mann noch nie, somit gilt er strafrechtlich als unbescholten. Zu schnell wurde er zwei Mal erwischt, allerdings ging es dabei um keine großen Übertretungen. Anzulasten ist ihm bezüglich des schweren Unfalls zum einen die weit überhöhte Geschwindigkeit, zum anderen die erhebliche Alkoholisierung. Mildernd ist, dass sich der Angeklagte freiwillig in Therapie begeben und offenbar wirklich dem Alkohol abgeschworen hat. Richter Theo Rümmele bemisst die Strafe mit vier Monaten bedingter Haft plus 5000 Euro unbedingter Geldstrafe. Dazu kommen noch 200 Euro Verfahrenskosten, das Urteil ist nicht rechtskräftig.