Was einen Polizisten wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht brachte

VN / 28.05.2025 • 11:59 Uhr
Gericht
Der Angeklagte Polizist bei der Verhandlung vor dem Schöffensenat. vn/gs

Beamter nahm Einsicht ins Protokoll über pensionierten Polizisten, dem alkoholisiert der Führerschein abgenommen wurde.

Feldkirch Der 28-jährige Angeklagte ist von Beruf Polizeibeamter und steht wegen „Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt“ am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Lisa-Sophia Hutter. Und bekennt sich „nicht schuldig“.

Es war Mitte Februar vergangenen Jahres. Der Polizist war müde, hatte 14 Stunden Dienst hinter sich und zwei freie Tage vor sich. Zunächst galt es jedoch noch, das Protokoll einer Amtshandlung ins polizeiliche Computersystem einzuspeisen. Der Beamte hatte während einer Schwerpunktkontrolle gerade einen Führerschein abgenommen und wollte die Akte rasch erledigt haben.

Einsicht in fremdes Protokoll

Doch ging er dabei nicht wie üblich vor. Vielmehr nahm er vorher Einsicht ins System eines Kollegen, um zu sehen, wie dieser einen ähnlichen Fall abgefertigt hatte. Er suchte nach einem Alkohol-Fallcode und fand ihn auch.

Was er nicht wusste: Bei dem betreffenden Alko-Lenker handelte es sich um einen pensionierten Polizeibeamten, der mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut erwischt worden war. Schlussendlich wurde die Sache spruchreif. Und weil der 28-Jährige ohne dienstliche Veranlassung auf unzulässige Art und Weise Einsicht in eine fremde Akte genommen hatte, hatte er eine Anklage wegen Amtsmissbrauch am Hals.   

“So etwas ist bei uns Usus”

Vor Gericht ist er sich keiner Schuld bewusst. Er habe den pensionierten Polizisten weder gekannt noch aus Neugierde oder Schädigungsvorsatz gehandelt. „Ich suchte nur nach einem Musterfall. Es ging mir nämlich darum, nachzusehen, wie ein erfahrener Kollege ein solches Protokoll eingibt. Um mich selbst zu verbessern. So etwas ist bei uns Usus.“

Was allerdings nicht „Usus“, sondern verboten ist: Die Einsichtnahme in die Akte eines Kollegen, wenn dieser nichts davon weiß. Doch der Angeklagte rechtfertigt sich reumütig: „Im Nachhinein ist mir klar, dass das nicht schlau war. Ich werde mich in Zukunft nicht mehr auf die Suche nach Mustern machen.“

Diversion

Der Schöffensenat spricht den Beamten nicht schuldig, sondern entscheidet sich für eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich). Der Polizist ist einverstanden, eine Buße in der Höhe von 3600 Euro und 150 Euro Pauschalkosten zu bezahlen und erledigt das gleich anschließend bei der Amtskasse.