Angeklagter: “War zu faul, zum Arzt zu gehen”

33-jähriger Lkw-Fahrer kreierte auf seinem Tablet gefälschte 26 Krankmeldungen.
Feldkirch Der Zeitraum der gefälschten Meldungen ist lang. Er beginnt 2017 und endet im Jänner 2025. Immer wieder griff der Berufskraftfahrer zum Tablet und kreierte mittels des Computerprogrammes “Paint” Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen. Verschickt wurden sie dann per Handy. “Zum Teil war ich wirklich krank, aber zu faul zum Arzt zu gehen”, gibt der Vater eines Kindes als Angeklagter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch an.
Es sei auch einiges zusammengekommen. “Ein Kollege beging Selbstmord, meine Tochter war krank, das Haus brannte ab”, gibt er Gründe an, warum er sich zu den falschen Bestätigungen verleiten ließ.
Anzeige durch Krankenkasse
Angezeigt hat den Fall schlussendlich die Krankenkasse. Richterin Lena Fink zeigt dem Angeklagten eine Aufstellung der Polizei, welche die gefälschten und die korrekten Krankmeldungen wiedergibt. “Kann sein”, meint der Beschuldigte. Erinnern könne er sich nicht mehr genau. Die Krankenstände sind unterschiedlich lang, manchmal nur einen Tag, dann wieder 26 Tage.
Die vermeintlich krankschreibenden Ärzte wechselte der Mann, so tauchen etliche unterschiedliche Namen auf, die den Patienten angeblich untersucht haben. In jenen Fällen, in denen der Mann tatsächlich krank war, fehlt der Vorsatz, “blau zu machen”. Somit liegt in diesen Fällen kein Betrug, sondern “nur” Urkundenfälschung vor. Der Großteil der Fälschungen, bei denen der Zeitraum vom Angeklagten selbstständig “verlängert” worden war, wird daher als Urkundenfälschung verurteilt.
Unübersichtlich
Insgesamt geht es um 26 Falschmeldungen, die angefertigt wurden. 92 Tage befand sich der Mann im Krankenstand. Die Richterin verurteilt den Geständigen zu einer unbedingten Geldstrafe von 7.200 Euro, die er in 24 Raten abstottern kann. Der Mann bezahlt derzeit noch Schulden in der Höhe von 40.000 Euro ab, verdient aber mit 3.500 Euro pro Monat recht gut. Mildernd war vor allem das Geständnis, erschwerend die einschlägige Vorstrafe und die Begehung innerhalb einer Probezeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.