Spielsüchtiger Ex-Telekomberater vor Gericht

Verurteilter muss Geschädigten 228.000 Euro Schadenersatz leisten.
Feldkirch „Ich wollte niemandem schaden und niemanden betrügen, ich war einfach zu gutmütig und habe Kunden zu sehr vertraut“, versucht der 23-jährige einstige A1-Berater sich als Angeklagter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zu rechtfertigen. „Sie sind nicht so dumm“, kann Richter Dietmar Nußbaumer darauf nur erwidern, denn die Vorgangsweise des Spielsüchtigen war variantenreich und immerhin so geschickt, dass man seine Malversationen rund ein halbes Jahr lange nicht bemerkte.
Als „Springer“ kam er in vier Filialen in Vorarlberg zum Einsatz, vorwiegend in Feldkirch. Der Postler zweigte 84 hochwertige Handys ab. 21 davon waren jeweils um die 1400 Euro wert. Wo die Handys geblieben sind, ist ein Rätsel. Da aber bei der Hausdurchsuchung keine Geräte gefunden wurden, liegt auf der Hand, dass der Syrer sie wohl weiterverkauft hat.
“Selbst 187mal reingelegt”
Rechtlich dürfen Verkäufer nur dann Handys im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen vergünstigt abgeben, wenn der Kunde persönlich in der Filiale ist. Doch Videos beweisen, dass das des Öfteren nicht der Fall war. Der Angeklagte behauptet, dass er mittels WhatsApp Verträge abgeschlossen und Handys an Kunden verschickt habe und dass diese sein Vertrauen missbraucht und niemals bezahlt hätten.
„Ich hatte immer nur die Verkaufsziele vor Augen“, behauptet er, lediglich an die Provision gedacht zu haben. „Das ist absolut lebensfremd“, so Staatsanwältin Lisa Pfeifer. Mit dieser Behauptung müsste der Angeklagte 187mal Opfer von Betrügern geworden sein. Aufgefallen ist auch, dass 36 der Verträge auf elf Personen mit derselben Adresse ausgestellt wurden. Zum Teil konnte man mit den Datensätzen überhaupt nichts anfangen, weil alles daran erfunden war.
Unschuldige behelligt
Unschuldige behelligt
Der Angeklagte erfand einfach Personen und Adressen. Als sich bei der Post Beschwerden von Unschuldigen häuften, weil diese unter ihrer Adresse immer wieder Inkassobriefe bekamen, worin sie aufgefordert wurden, „ihre“ Rechnung endlich zu bezahlen”, flog die Sache auf. Der internen Kontrolle war auch aufgefallen, dass der Mitarbeiter immer wieder den „VIP“-Button gedrückt hatte, was zur Folge hat, dass keine Bonitätsprüfung stattfindet. Damals lag ein Software-Fehler vor, was dem Angestellten in die Karten spielte. Dass er fremde SIM-Karten benutzte, um seiner Spielsucht „gratis“ nachzugehen, räumt der Angeklagte ein. „Ich bin spielsüchtig“, gibt er zu. Der Schöffensenat verurteilt den bislang unbescholtenen Syrer zu einer bedingten Haft von 21 Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 3600 Euro. Dem Anbieter A1 muss er über 225.000 Euro Schadenersatz leisten, der PostAG rund 2600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.