Briefträger trieb Schindluder mit RSb-Briefen

24-jährigem ungarischen Postzusteller wurde die Arbeit zu viel.
Feldkirch Am 27. Februar hätten elf RSb-Briefe in einer Wohnanlage in Lauterach zugestellt werden sollen. Zuständig war ein 24-jähriger Postzusteller. “Ich hatte so viel zu tun, immer waren so viele persönlich zuzustellende Schriftstücke dabei, ich arbeitete jeden Tag bis sieben Uhr abends”, erklärt der junge Mann als Angeklagter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Als er an jenem Tag die Empfänger nicht antraf und niemand auf das Klingeln reagierte, unterschrieb er kurzerhand selbst den Rückschein und warf das zuzustellende Schriftstück in den Briefkasten der Adressaten. Den Rückschein selbst retournierte er an den Absender, in dem Fall war es die Gemeinde. Diese ging bei den elf Schreiben davon aus, dass sämtliche Empfänger die Post erhalten hätten. Verteidiger Thomas Lässer betonte, dass in dem Fall zum Glück kein Schaden für die Betroffenen entstand.
Keine Erklärung dafür
Vor Richterin Sabrina Tagwercher sagt der Ex-Zusteller: “Ich weiß heute auch nicht, warum ich das getan habe.” Bei seinen ersten Einvernahmen gab der Mann an, dass er den Empfängern auch den Weg zur Post ersparen wollte. Ihm war jedoch klar, dass sein Verhalten gesetzwidrig war. Auf Amtsmissbrauch stehen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Mildernd ist allerdings, dass der Angeklagte unbescholten ist und dass es nur ein einziger Tag war, an dem er die Briefe auf falsche Weise zustellte.
Ernste Folgen
Dem Angeklagten wird klargemacht, dass mit der falschen Zustellung oft schwere nachteilige Folgen bei den Adressaten eintreten. Der Absender geht davon aus, dass der Betreffende die Post erhalten hat. Fristen für verfahrensrechtliche Schritte wie beispielsweise Einsprüche laufen ab. Oder eine Bauverhandlung findet ohne einen Anrainer statt, der dadurch unter Umständen wichtige Einwendungen verabsäumt. Der Mann bereut sein Verhalten. Er wird vom Schöffensenat zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. 1200 muss er bezahlen, 400 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.