Zwillingsschwestern stahlen aus Altkleidercontainer

VN / 13.06.2025 • 10:07 Uhr
Gericht
Die diebischen Schwestern wurden vor Gericht von einem Zeugen überführt.Eckert

Passant beobachtete die Frauen, so blieb der Diebstahl beim Versuch.

Feldkirch “Wir sind unschuldig angeklagt und das ist ungerecht”, sagen die beiden osteuropäischen Zwillingsschwestern bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Sie hätten in jener Aprilnacht dieses Jahres keine Kleider aus den drei Caritas-Containern in Feldkirch stehlen wollen, wie ihnen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird. Im Gegenteil, sie hätten etwas abgeben wollen.

“Wir wollten Kleider spenden, weil wir selbst zu viel haben”, beteuern die beiden Reinigungsfachkräfte. Mehr wollen sie nicht dazu sagen, auch keine Fragen beantworten, weil schließlich seien sie unschuldig, wiederholen sie einmal mehr vor Richterin Sabrina Tagwercher. Bereits vor der Polizei hatten sie sich in Schweigen gehüllt.

Glaubwürdiger Zeuge

Allerdings wohnt ein Zeuge unmittelbar neben diesen im Freien stehenden Caritas-Altkleidercontainern. Es sei schon öfter einmal vorgekommen, dass sich Fremde an dieser Sammelstelle zu schaffen machten, erzählt er. Deshalb sah er gegen 22 Uhr zum Fenster hinaus, als er Stimmen um diese ungewöhnliche Zeit hörte. Als er dann noch die Taschenlampen zweier Handys und zwei Gestalten sah, beobachtete er die Situation weiter.

Eine der Frauen legte sich in die Einwurfklappe des Containers und fischte die Säcke heraus. Die Zwillingsschwester übernahm und stellte die Beute vorläufig neben dem Container ab. Der Anrainer, der von seinem Schlafzimmerfenster direkt auf die Container sieht, behielt die beiden im Blick und rief die Polizei. Eine Verwechslung ist deshalb ausgeschlossen. Er ließ die beiden nicht aus den Augen, bis die Beamten eintrafen.

Hartnäckig

Die beiden Frauen bleiben vor Gericht dennoch hartnäckig. Sie seien unschuldig, sagen sie. “Es gibt keinen Grund, warum Sie der Zeuge falsch belasten sollte”, begründet die Richterin den Schuldspruch, der wegen Diebstahls ergeht. Beide Frauen werden zu 160 Euro auf Bewährung plus 160 Euro unbedingt verurteilt. Mildernd war die Unbescholtenheit der beiden und dass die Tat beim Versuch geblieben ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für die 160 Euro möchten beide eine Ratenzahlung. Mit acht Monatsraten zu je 20 Euro ist die Strafe dann abbezahlt.