Abgezockt und eingesperrt: Prostituierte flüchtete aus dem Fenster

Sexarbeiterin (45) aus Ungarn brachte ihre „Arbeitgeberin“ in Feldkirch vor Gericht.
Feldkirch Die am Landesgericht angeklagte 46-jährige Frau, ebenfalls eine Ungarin, ist kein unbeschriebenes Blatt. Als Betreiberin eines Vorarlberger Table-Dance-Lokals soll sie sich schon früher im nebulösen Dunstkreis des Prostituiertenmilieus getummelt haben.
Frauen angeworben
Dann, im April 2022, warfen polizeiliche Ermittlungen schließlich mehr Licht auf ihre halbseidenen Geschäfte. Denn laut Anklage der Staatsanwaltschaft habe die Ungarin per Inserat in ihrem Heimatland Frauen angeworben. Doch nicht zum Tanzen in ihrem Lokal, wie die Angeklagte selbst vor Gericht beteuert.
Vielmehr sollten die Damen als Prostituierte in Vorarlberg arbeiten. So wie im Fall der ungarischen Zeugin, um die es sich in diesem Prozess dreht. Die 45-jährige Frau hatte sich damals über ein Inserat von der Angeklagten anwerben lassen. Doch ihr Arbeitsplatz war nicht auf einem “Table” im Lokal, sondern eine Wohnung in Feldkirch. Oder besser gesagt, eine in ein Einzelbordell umfunktionierte Unterkunft. Dort empfing die Ungarin ihre Freier. Es seien derer “einige” gewesen, erzählt sie als Zeugin vor Richterin Franziska Klammer.
Die Hälfte abgeknöpft
“An zwei Tagen verdiente ich 2.400 Euro”, hatte die 45-Jährige dereinst bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Doch entgegen der ursprünglichen Vereinbarung wurde ihr die Hälfte der Einnahmen von ihrer tonangebenden “Geschäftspartnerin” abgeknöpft. Darüber ganz und gar nicht erfreut, gab es für die Prostituierte nur noch eins: wieder ab nach Ungarn, und zwar sofort.
Hilfreiche Nachbarschaft
Eine Absicht, die wiederum ihre Arbeitgeberin nicht erfreute. Diese sperrte die Dame daraufhin kurzerhand in der Wohnung ein. Doch letztere lotete Fluchtmöglichkeiten aus und sichtete ein Fenster als günstigste Option ihres Entkommens. Also öffnete sie es, zwängte sich bis auf den Balkon durch und schrie um Hilfe. Nachbarn eilten herbei und stellten eine Leiter bereit. Schon kurz darauf wurde sie von der Polizei in Empfang genommen.
Die Angeklagte selbst quittiert diese Schilderungen mit einem Kopfschütteln. Sie behauptet, es sei nicht nur ein Schlüssel in der Wohnung vorhanden gewesen, sondern die angeblich “Geflüchtete” hätte sich vielmehr als schändliche Diebin mit Bargeld und Kleidern aus der Wohnung eingedeckt, ehe sie dann abgehauen sei.
Überzeugende Zeugin
Das glaubt die Richterin der Beschuldigten nicht. Vielmehr ist sie von den Aussagen des Opfers überzeugt. Es kommt zum Schuldspruch. Die Angeklagte wird wegen des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels und des Vergehens der Freiheitsentziehung zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt, acht davon auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.