Zoff auf Baustelle: Maler gegen Bodenleger

Handwerker wurde bei Streit schwer verletzt und klagt nun auf 21.600 Euro.
Feldkirch In Lustenau arbeiteten im Juni vergangenen Jahres einige Handwerker auf derselben Baustelle einer Lidl-Filiale. Unter anderem ein 33-jähriger Maler. Auf der Baustelle lag eine Menge Material herum, das offenbar mehreren Arbeitern im Weg war.
Ein paar Platten wurden hin- und hergeschoben, kurz vor Mittag kam es zu einem Streit, der dann schlussendlich eskalierte und einen schwer verletzten Bodenleger zur Folge hatte. Der Maler ist am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Bislang war er unbescholten, deshalb bietet ihm Richterin Lisa-Sophia Huter eine Diversion (außergerichtlichen Tatausgleich) an. Das bedeutet: keine Vorstrafe, dafür eine Geldbuße, die nicht im Leumundszeugnis auftaucht. Im Gegenzug muss der Angeklagte allerdings Verantwortung übernehmen, das heißt, zumindest zugeben, dass er sich damals falsch verhalten hat und ihm dies leidtut.
Ein “Missgeschick”
Laut dem Beschuldigten haben sich die beiden gegenseitig in einem Türrahmen im Zuge eines “Missgeschicks” angerempelt. Dabei sei der andere zu Sturz gekommen, so der Beschuldigte. Es habe aber keinerlei böse Absicht dahintergesteckt, beteuert er. Bei der polizeilichen Einvernahme behauptete der Mann noch, dass der Kontrahent sich selbst zu Boden geworfen und nach ihm getreten hätte.
Der 58-Jährige erlitt bei dem Sturz eine schwere Verletzung, eine Sehne des Schulterblattes wurde stark eingerissen. Fünf Monate war der Selbstständige arbeitsunfähig, als Ein-Mann-Unternehmen musste er aus finanziellen Gründen die Arbeit allerdings wieder aufnehmen. Der linke Arm schmerzt heute noch, vor allem Arbeiten über Kopf sind schwierig. “Beispielsweise bei Arbeiten an Treppen ist das äußerst hinderlich”, erklärt sein Anwalt Daniel Wolff.
Finanzielle Folgen
Strafrechtlich geht das Verfahren für den Maler relativ glimpflich aus. Der Mann muss 500 Euro Buße bezahlen, weitere 200 Euro gehen an das Opfer. Ist der Betrag bezahlt, ist der Vorwurf der schweren Körperverletzung vom Tisch. “Zivilrechtlich haben wir auch Klage eingebracht”, gibt Daniel Wolff, Anwalt des Opfers, allerdings an. Der Verletzte fordert 21.600 Euro. Außerdem die Haftung für Spät- und Folgeschäden. Zum einen hatte der Selbstständige finanzielle Einbußen, zudem monatelang Schmerzen.
Somit ist die Sache finanziell noch nicht erledigt. Der Bodenleger hat bereits jetzt 30.000 Euro Schulden, dazu kommen 1000 Euro Strafen, Exekutionen laufen und der Arbeiter ist zurzeit wegen Rückenproblemen nur in Teilzeit einsetzbar, weshalb er lediglich 1500 Euro verdient. Die Forderungen werden also mühsam für den Geschädigten.