15-jähriges Mädchen mit Baseballschläger attackiert

Schwere psychische Störungen trieben einen Unterländer zu einer fatalen Tat.
Feldkirch Der 42-Jährige, der sich am Landesgericht Feldkirch verantworten muss, ist in guten Verhältnissen aufgewachsen, weder ein Trinker noch nahm er je Drogen. Er absolvierte eine anspruchsvolle Ausbildung, hatte einen guten Job und widmete sich nebenher noch Kunstprojekten.
Epilepsie und Schizophrenie
Doch eines konnte er unglücklicherweise nicht steuern. Und das sind zwei schwere Störungen, wobei die erste, nämlich Epilepsie, ihn seit dem elften Lebensjahr begleitet. Die zweite Belastung ist Schizophrenie. Sie wurde vor 15 Jahren bei ihm diagnostiziert, seitdem ist er in Pension. Er muss schwere Medikamente nehmen und die – so Gerichtspsychiater Reinhard Haller – beeinflussen sich gegenseitig in negativer Weise. Das heißt, gelingt es den Ärzten, das Risiko für Wahnvorstellungen zu senken, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Epilepsie wieder verstärkt zuschlägt, so Haller. “Und zwar nicht, wie man es im Allgemeinen kennt, mit Krampfanfällen, sondern mit sogenannten ‚geordneten Dämmerzuständen‘, die von Laien oft gar nicht bemerkt werden”, erklärt der Experte.
Der Betroffene ist verwirrt, hat Erinnerungslücken und ist unter Umständen unzurechnungsfähig. Ob die Epilepsie, die Schizophrenie oder beide zusammen den Mann zu dem Ausraster trieben, ist, so Haller, “eine akademische” Frage.
Auf “Mädchenjagd”
“Der Betroffene war vor der Tat nur unregelmäßig in Behandlung”, führt der Psychiater aus. Am Nachmittag des Tattages hatte der 42-Jährige bei seinem Badeplatz bereits eine Diskussion mit anderen Badegästen.
Aufgestaut und außer sich ging er nach Hause. “Er war hypersensibel, man spricht von einer toxischen Überreizung”, so Haller. Zwei Teenager, unter ihnen ein 15-jähriges Mädchen, unterhielten sich unterhalb seiner Wohnung. Das störte ihn und er forderte die beiden auf, zu “verschwinden”. Dann griff er zum Baseballschläger, verfolgte die 15-Jährige am helllichten Tag durch Dornbirn und schlug zu. Die Jugendliche wurde an der Wirbelsäule schwer verletzt. Wirbelfraktur, Gehirnerschütterung, Schürfwunden, heute hat sie noch Schmerzen. Das zweite Mädchen hatte ihre Schuhe ausgezogen, um schneller laufen zu können. Die Jugendliche hatte Glück, sie wurde nicht niedergeschlagen.
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Kein Schmerzengeld
Das Opfer kann in dem Unterbringungsverfahren kein Schmerzengeld zugesprochen bekommen, denn strafrechtlich war der Mann nicht zurechnungsfähig und somit schuldfrei. Sie müsste also zivilrechtlich klagen. Sie überwindet sich, die Entschuldigung des Mannes anzuhören und ihm abschließend noch einmal im Verhandlungssaal gegenüberzutreten. Der Mann wird weiterhin im Landeskrankenhaus Rankweil stationär behandelt, in Monaten ist “gelockerter Vollzug” wahrscheinlich.
“Ich bin eigentlich so umgänglich”, kann der offensichtlich Schockierte die andere Seite seines Ichs nicht verstehen. Er sieht die Entscheidung ein, bedankt sich bei Gericht und lobt das Personal des Krankenhauses Rankweil. “Großen Dank an die Pflege dort”, schließt er höflich und hofft, bald wieder ins “normale Leben” zurückkehren zu können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.