Unfall durch Witwe mit 2,33 Promille Alkohol im Blut

Unterländerin versuchte Trauerschmerz im Alkohol zu ertränken.
Feldkirch Einen geliebten Menschen zu verlieren, schmerzt immer. Jeder geht anders damit um. Für die einen ist Weihnachten besonders schlimm, andere Hinterbliebene leiden am Geburtstag des Verstorbenen arg und wieder andere verkraften den Todestag des nahestehenden Menschen überhaupt nur schwer. Vom Trauerschmerz offenbar überwältigt war auch jene 60-jährige Vorarlbergerin, die im Winter vergangenen Jahres am frühen Nachmittag an den Tod ihres Mannes dachte. Laut eigenen Angaben habe sie nur drei Prosecco getrunken, das Ergebnis des damaligen Alko-Tests zeigt allerdings, dass diese Aussage nicht stimmen kann. Bei der Frau wurden 2,33 Promille gemessen.
Unschuldige verletzt
Die Betrunkene fuhr am frühen Nachmittag mit auffallend unterschiedlicher Geschwindigkeit, dann wieder Schlangenlinie und geriet schlussendlich auf die Gegenfahrbahn. Dort kam ihr eine 76-jährige Lenkerin mit ihrem Pkw entgegen. Es kam zur Frontalkollision, die ältere Frau erlitt Einblutungen am Knie und Wirbelsäulenverletzungen. “Das Unfallopfer laborierte ein halbes Jahr an diesen Verletzungen herum”, macht Staatsanwältin Konstanze Erath bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch klar, welche Konsequenzen dieser Zusammenstoß hatte. Doch auch die Unfallverursacherin wurde schwer verletzt, sie erlitt einen Unterschenkelbruch. Auch sie leidet noch an den Folgen dieser Verletzung. Insgesamt betrachtet hatten allerdings beide Lenkerinnen großes Glück.
Reue und Einsicht
Die bislang Unbescholtene sieht ein, dass es ein schwerer Fehler war, sich in diesem Zustand noch hinters Steuer zu setzen. Den Führerschein ist sie los, nun muss sie sich die Lenkerberechtigung wieder zurückerkämpfen. Der Strafrahmen für diese fahrlässige Körperverletzung beträgt bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Doch das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten ermöglichen Richter Alexander Wehinger, vier Monate Bewährungsstrafe und 8400 Euro unbedingte Geldstrafe zu verhängen. Dazu kommen noch 200 Euro Verfahrenskosten. Dem Opfer werden 100 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Die Verurteilte verzichtet auf Rechtsmittel und auch die Staatsanwältin ist mit der Strafe einverstanden. Weil die Angeklagte ohne Anwalt erschienen ist, hat sie trotzdem noch drei Tage Bedenkzeit. Doch sie scheint entschlossen, das Urteil zu akzeptieren.