Pensionist nach Brief ans “Christkind” verurteilt

VN / HEUTE • 15:32 Uhr
Gericht
Der Angeklagte wurde bereits ein zweites Mal zu einer Geldstrafe verurteilt. Eckert

71-Jähriger zum zweiten Mal wegen Verhetzung schuldig gesprochen.

Feldkirch Im vergangenen April stand der Rentner schon einmal wegen Verhetzung vor Gericht und musste eine Geldstrafe bezahlen. Nun erscheint er schlecht gelaunt nochmals als Angeklagter vor Richter Alexander Wehinger am Landesgericht Feldkirch. Der 71-Jährige hat wegen der Sache vom April eine Vorstrafe und empfindet es als ungerecht, dass er schon wieder dasitzt. Er hat einen geschmacklosen Text mit der Überschrift “Liebes Christkind” auf einer sozialen Plattform gepostet. Die Passage enthielt Formulierungen, die zu Gewalt gegen Ausländer aufrufen.

Pure Hetze

“Liebes Christkind, mir geht so sehr die Muffn, drum bring mir bitte eine Puffn, die Asylanten werden immer mehr, am besten wär’ ein Schrotgewehr”, stand unter zwei verschiedenen Namen geschrieben. Zeitlich überdecken sich die Postings teilweise, dennoch sind sie als zwei Straftaten zu werten. Immerhin sind es zwei Mitteilungen unter zwei verschiedenen Pseudonymen zu zwei verschiedenen Zeitpunkten. Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig und findet, dass er für ein und dasselbe Verhalten doppelt bestraft wird. “Ich freue mich schon, wenn bei uns die Scharia eingeführt wird”, wirft der Angeklagte wirr ein. Er ist verärgert, fühlt sich ungerecht behandelt und brabbelt zornig vor sich hin.

Ziemlich stur

Dem Rentner wird wegen Verhetzung nun nochmals eine Geldstrafe auferlegt. Sie wird mit 1440 Euro bemessen. Auf die Frage, ob er eine Ratenzahlung möchte, sagt der Angeklagte, dass er sowieso nicht zahlen wird. “Da werde ich dem österreichischen Staat schön auf der Tasche liegen”, bevorzugt er das Gefängnis. Doch so einfach ist es nicht, man kann es sich nicht aussuchen, ob man lieber zahlt oder sitzt. “Ich bin kein Rechter. Ich habe schon für die saudi-arabische Königsfamilie gearbeitet”, redet der Mann weiter, ohne dass dies etwas zur Sache tut. Das Urteil ist rechtskräftig.