Falsche Versprechen, echtes Geld: Betrügerischen Onlinejobs zum Opfer gefallen

VN / 25.11.2025 • 16:08 Uhr
Falsche Versprechen, echtes Geld: Betrügerischen Onlinejobs zum Opfer gefallen
Ein Onlinejob entpuppte sich als undurchsichtige Geldmasche. Jetzt steht ein Mann wegen fragwürdiger Überweisungen im Fokus. VN/SKÖ

Ein Mann tappte in eine digitale Falle. Vor Gericht steht seine Gutgläubigkeit im Mittelpunkt.

Feldkirch Ein Mann, geboren 1971, erzählt bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Kathrin Feurle, wie er über das Internet nach kurzfristigen Tätigkeiten suchte. Seit zwei Jahren ist er ohne Arbeit, davor ist sein Unternehmen in Konkurs gegangen. Schulden von rund 33.000 Euro lasten auf ihm.

Zu Beginn Dezember 2024 stieß er auf ein Angebot: Bilder auf Instagram und TikTok liken, kurze Bewertungen abgeben damit solle er 10 Euro verdienen. Kurz darauf meldete sich jemand und bat ihm einen „besser bezahlten Job“ an.

Geldflüsse, die Fragen aufwerfen

Der Mann solle ab diesem Zeitpunkt Inkassodienstleistungen über Sofortüberweisungen abwickeln. Fünf bis sechs Tage lang empfing er Geld von verschiedenen Konten und leitete die Summen – abzüglich eines Anteils von zwei Prozent für ihn selbst – an eine Person mit gleich drei Bankverbindungen weiter. Alles lief über sein Privatkonto.

Als seine Bank das Konto sperrte, wunderte er sich. Auskünfte erhielt er keine. Also eröffnete er ein neues Konto bei einer anderen Bank und setzte die Tätigkeit fort. Erst als die Bank eine Bestätigung der angeblichen Firma verlangte, begann er nachzufragen. Ein Dokument erhielt er nie. Stattdessen meldete sich ein anderer Kontakt, angeblich von einem Business Account, der ihn mit neuen Aufgaben betraute: Er solle Personen telefonisch kontaktieren, Identitäten abfragen und teils ein zweites Mal anrufen, um sie auf Telegram weiterzuleiten. Als ein Angerufener wissen wollte, worum es geht, verwies er ebenfalls nur auf den Messenger-Dienst, da er es selber nicht wusste.

„Damals kam mir das nicht komisch vor“

Richterin Feurle hakt nach, ob ihm diese Abläufe damals nicht seltsam erschienen seien. „Nein“, sagt der Mann. In seiner früheren Selbstständigkeit habe es ähnliche Prozesse gegeben. Erst jetzt, mit etwas Abstand, finde er manches „ein bisschen komisch“.

Er betont mehrfach, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass es strafbar ist, fremdes Geld zu empfangen und weiterzuleiten. Auf die Frage der Staatsanwältin, ob es nicht auffällig sei, dass Geldströme derart verschleiert werden, antwortet er schlicht: „Wieso verschleiern? Ich bekomme Geld und überweise es weiter. Man kann doch alles prüfen.“

Sein Verteidiger spricht von Naivität, aber nicht von Absicht. Der Mann habe lediglich ein paar Hundert Euro dazuverdienen wollen.

Freispruch

Richterin Feurle kommt nach der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass dem Beschuldigten keine Täuschungsabsicht nachgewiesen werden kann. Auch die Tatsache, dass er nach der ersten Kontosperre unbedarft ein weiteres Konto eröffnete und einfach weitermachte, wertet sie als Zeichen dafür, dass er die Tragweite seines Handelns nicht verstanden hat.

Sie spricht ihn frei. Etwaige Forderungen der Geschädigten seien – sofern sie bestehen – auf dem Zivilrechtsweg zu klären.