Drama am Hof: ,,Das ist Rufschädigung, dass ich vor Gericht stehe.”

Einem Oberländer wurde nach dem Tod zweier Katzen Tierquälerei vorgeworfen.
Feldkirch Dem Angeklagten, Jahrgang 1973, wird vorgeworfen, zwischen Ende September und Anfang Oktober 2025 drei Katzen nicht ausreichend versorgt zu haben. Laut Anklage unterließ er sowohl die notwendige Verpflegung als auch eine medizinische Betreuung. Zwei Katzenjunge starben infolge schwerer Unterernährung.
Der Mann arbeitet selbstständig im Bereich Erdbewegung. Es handelt sich um einen Ein-Mann-Betrieb, der kurz vor dem Konkurs steht. „Ich verdiene nichts und habe eine halbe Million Euro Schulden“, sagt der Angeklagte im Verhandlungssaal im Landesgericht Feldkirch. Auf Fragen reagiert er mehrfach schnippisch, worauf Richter Johannes Reheis ihn ermahnt, sachlich zu antworten. Vorstrafen liegen nicht vor.
Verantwortung zurückgewiesen
Der Beschuldigte zeigt sich nicht geständig. „Das sind nicht meine Katzen, das ist rufschädigend, dass ich hier bin“, sagt er und erklärt, auf einem leerstehenden Hof würden immer wieder Wildkatzen auftauchen. Einen anderen Hof bewirtschafte er selbst, dort würden Tiere artgerecht gehalten. Probleme gebe es dort keine, der Tierarzt sei auch immer zufrieden. Eigene Katzen habe er nicht, da er tagsüber nicht zu Hause sei.
Am fraglichen Tag klingelten zwei Frauen bei ihm. „Das war ein schlechter Tag für mich, ich war nicht gut drauf“, sagt der Mann. Er habe die Katzen zum ersten Mal gesehen. „Ich füttere die Katzen nicht, sonst habe ich bald hunderte davon am Hof“, erklärt er vor Gericht.
Von Zeugen belastet
Als Zeuginnen treten eine Frau, Jahrgang 1971, und ihre Tochter, Jahrgang 1997, auf. Beide berichten, sie seien damals mit dem Auto vorbeigefahren und hätten die Katzen am Rand des Hauses gesehen. ,,Eine Katze ist bereits apathisch gewesen”, die zweite konnten wir nicht einfangen”, so die Mutter.
Die Frauen klingelten an der Haustür, der Angeklagte öffnete. Auf die Frage, ob es seine Katzen seien, habe er geantwortet: „Ja, das sind meine, bringt sie wieder zurück.“ Besonders in Erinnerung bleibt der Mutter die Bemerkung des Mannes: „Das ist der Lauf der Natur.“ Er sei dabei nicht höflich gewesen. Die Frauen brachten die Katze in Sicherheit, doch auch dieses Tier starb später. Der Tierschutzverein Rankweil erstattete Anzeige.
Freispruch
Am Ende spricht Richter Reheis den Angeklagten frei. Zwar sei der Fall tragisch, sagt er, doch könne man den Mann nicht als Tierhalter einordnen. Die Katzen hätten nicht bei ihm gewohnt. Es sei bekannt, dass sich auf Höfen immer wieder Wildkatzen aufhalten. Diese würden sich teilweise zurückziehen und dort Junge zur Welt bringen. Mangels nachweislicher Verantwortung für die Tiere sei eine Verurteilung nicht möglich. Das Verfahren endet mit einem Freispruch.