„Cybercrime-Experte“ ergaunerte 24.000 Euro

Zugangsdaten erschlichen und von fremdem Konto Geld „abgezweigt“: Helfer verurteilt.
Feldkirch Immer häufiger beschäftigen „Phishing“-Fälle das Landesgericht Feldkirch. Persönliche Daten werden mit diversen Tricks ausspioniert und missbraucht. Vor Gericht landen so gut wie nie die „großen Fische“, welche die Gelder einstecken, sondern jene Personen, die ihre Konten zur Verfügung stellen, um die Herkunft der ergaunerten Summen zu verschleiern. So steht auch im Fall einer Vorarlbergerin, die um 24.000 Euro betrogen wurde, nur ein „kleiner“ Beitragstäter vor Gericht. Der angeklagte 36-jährige Türke, Vater von zwei Kindern, erklärte sich bereit, sein Konto für die kriminellen Machenschaften zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde er nun verurteilt. Allerdings fällt die Strafe für den bislang unbescholtenen Logistiker mit 720 Euro unbedingt plus 720 Euro auf Bewährung nicht allzu hoch aus.
Anruf von der Bank
Eine Vorarlbergerin wurde eines Tages angerufen und ein angeblicher Bankangestellter meldete sich. Er machte die Kundin auf die Gefahren des Internets aufmerksam und täuschte vor, als Cybercrime-Experte für die Verbesserung der Sicherheitsstandards der Bank zuständig zu sein. Dafür benötige er allerdings ihr Passwort und weitere Zugangsdaten.
In gutem Glauben rückte die Frau Ihre Daten heraus, in der Folge fehlten 24.000 Euro. Das Geld landete kurzfristig auf diversen Konten. Unter anderem auf jenem des 36-jährigen Türken, wo allerdings nur 9800 Euro verbucht wurden. Kurz darauf wurde dieser Betrag abgehoben. Der Angeklagte behauptet, er habe seine Bankomatkarte verloren, die Betrüger müssten diese gefunden haben. Er habe nichts mit der Sache zu tun. Erklären könne er sich das aber nicht, denn er habe das Konto sperren lassen.
Gelogen
Dass seine Angaben nicht stimmen können, beweisen Kontobewegungen, die er selbst nach der Sperre veranlasst hat. So wurde die Ausbezahlung der Familienbeihilfe oder auch die Überweisung seiner Wohnungsmiete über das angeblich gesperrte Konto abgewickelt. „Ich glaube Ihnen nicht, die Bankunterlagen beweisen das Gegenteil“, so Richterin Sabrina Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung. Neben dem Beitrag zu diesem Internetbetrug hat der Mann in Hohenems noch Benzin getankt, ohne u bezahlen. Den Schuldspruch nimmt er samt Strafe an. Was an Schaden wiedergutgemacht wird, ist offen. Auf seinem Konto befanden sich lediglich 70 Euro und ein Cent.