Achteinhalb Jahre Gefängnis und ein verschwundener Verteidiger

Taxifahrer und Blumenladen ausgeraubt: Drogensucht trieb Elektriker zu unmaskierten Überfällen, er wurde schnell gefasst. Weniger greifbar war sein Verteidiger.
Feldkirch Anfang November wurde in Dornbirn in der Vorderen Achmühlerstraße ein Blumengeschäft überfallen. Der 42-Jährige täuschte zunächst der 80-jährigen Verkäuferin vor, einen Rosenstrauß kaufen zu wollen, als er plötzlich ein Messer zückte und 80 Euro erbeutete. Der unmaskierte Dornbirner floh anschließend in Richtung Dornbirner Ache.
Kurz darauf wurde ein Taxi überfallen, derselbe Täter. Der Mann setzte dem Lenker dasselbe Messer an die Kehle und erbeutete 520 Euro. „Ich war so unter Druck, heute tut mir das alles äußerst leid. Ich brauchte einfach Geld“, so der geständige Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.
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Der Mann war erst im Februar aus der Haft entlassen worden. Insgesamt bringt er es auf sechs Vorstrafen. Nach der Entlassung schwebte ein Strafrest über ihm, doch auch dieser konnte ihn nicht von den zwei schweren Raubüberfällen abhalten. Der rasche Rückfall erhöht den Strafrahmen für den ledigen, zuletzt arbeitslosen Elektriker erheblich.
Spontaner Entschluss
Er sei in eine Depression geschlittert, sagt er. Er hätte angeblich eine Therapiemöglichkeit gehabt, diese aber nicht wahrgenommen, fährt er fort. Innerhalb von zehn Minuten habe er sich zu den spontanen Taten entschlossen. „Ich war in einem solchen Strudel, es ist schwer zu beschreiben. Ich möchte ja selbst verstehen, warum ich das gemacht habe, ich bin kein schlechter Mensch“, erzählt der Angeklagte.
Etliche Einbrüche
Neben den zwei bewaffneten Raubüberfällen gesteht der Dornbirner noch einige Einbruchsdiebstähle in Firmengebäude. Dort brach er Automaten auf oder nahm Handkassen mit. Den Schaden von knapp 2000 Euro will er bezahlen. Wie, ist fraglich, denn er hat 27.000 Euro Schulden und wird in nächster Zeit wohl kaum etwas verdienen. Der Antrag von Verteidiger Ludwig Weh, ein psychiatrisches Gutachten bezüglich der Motivation des Räubers einzuholen, wird abgelehnt. „Das Motiv für die Taten liegt glasklar vor“, sieht die Staatsanwaltschaft keinen Anlass für ein Gutachten.
Hohe Strafe
Der Schöffensenat kommt nach ausführlicher Beratung zu dem Ergebnis, dass der Geständige um eine weitere Haft nicht umhinkommt. Er hat bereits mehrere Freiheitsstrafen verbüßt und sich alles andere als bewährt. Die Höhe wird mit achteinhalb Jahren Haftstrafe bemessen. Ein früherer Strafrest von zehn Monaten Gefängnis wird widerrufen und kommt noch hinzu.
Mildernd war unter anderem das reumütige Geständnis. Erschwerend war, dass es gleich zwei schwere Raubüberfälle waren und auch noch andere Straftaten verübt wurden. Dazu kommen der rasche Rückfall und die Vorstrafenbelastung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bregenzer Anwalt hatte entweder keine Lust oder keine Zeit für Urteilsverkündung
Ludwig Weh ist seit vielen Jahrzehnten Rechtsanwalt und auch Strafverteidiger. Doch bei dem Prozess um zweifachen schweren Raub schien ihm die Urteilsberatung des Schöffengerichtes doch etwas zu lange zu dauern. Allerdings bleibt es ein Rätsel, warum Weh nicht im Saal ist, während alle auf ihn warten und Richterin Lea Gabriel das Urteil verkünden will. Alle beginnen, nach dem Anwalt Ausschau zu halten. „Ich warte“, sagt der Angeklagte bereitwillig, nicht im Geringsten verärgert, dass sein Vertreter weg ist. Da er ohnedies in U-Haft sitzt und zwei Wachbeamte neben ihm sitzen, bleibt ihm ohnedies nicht viel anderes übrig.
Handy aus
Auch mehrere Anrufversuche bei dem Anwalt bringen nicht viel, denn permanent meldet sich die Mobilbox. Endlich nimmt er ab und eine Diskussion zwischen Richterin und Verteidiger beginnt. „Nein, bitte, Sie müssen wieder rauffahren“, wird klar, dass Weh auf dem Nachhauseweg nach Bregenz ist.
Der Angeklagte zeigt sich kooperativ und meint, er könne das Urteil doch auch alleine entgegennehmen. Die Richterin lächelt und erklärt, dass es verfahrenstechnisch vorgeschrieben ist, dass der Verteidiger dabei ist. „Ok“, meint der Mann, dem kurz darauf knapp achteinhalb Jahre Haft verkündet werden. Ein Zuhörer fragt die Richterin, ob der Verteidiger überhaupt als Anwalt zugelassen ist. „Ja“, lautet die Antwort. „Für den Angeklagten ist das ja nicht so lustig“, ergänzt der Zuhörer.
Über 40 Minuten müssen alle warten, bis der Verteidiger endlich wieder auftaucht. Er verzichtet, seinen Talar überzuziehen, sondern bleibt in seiner Lederjacke. Zumindest kann der Prozess nun beendet werden.