Langfinger in der Rezeption

VN / 12.02.2026 • 11:30 Uhr
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eckertWarten in Handschellen auf den Prozessbeginn: Die beiden angeklagten Rumänen.

Rumänische Kriminaltouristen erleichterten Montafoner Pension um eine Menge Geld. Die Rechnung dafür kam vor Gericht.

Feldkirch „Es ist ein typischer Fall von Kriminaltourismus“, erklärt Staatsanwältin Sophia Gassner bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch in ihrem Eröffnungsplädoyer. Im Jänner dieses Jahres fuhren die beiden nun angeklagten Rumänen mit einem Auto vor die Rezeption einer Montafoner Pension. Während der 42-jährige, vierfache Vater im Auto wartete, schlich sich sein 23-jähriger Landsmann in die Rezeption der Unterkunft. Diese war für einen Moment unbeobachtet, war der zwölffach Vorbestrafte ausnutzte und knapp 13.000 Euro aus der Kasse stahl. Danach trat er sofort den Rückzug an, sein Komplize im Pkw gab Gas und weg waren die beiden.

Kurze Flucht

Doch die Rumänen hatten wenig Erfolg bei ihrem Coup. Sie wurden beobachtet, die verständigte Polizei fuhr ihnen nach und hielt sie an. Ihre Tat war auf drei Videos aufgezeichnet worden. Noch am selben Tag landeten die beiden Festgenommenen an einem Ort, den sie bereits gut kannten – nämlich dem Gefängnis. Während es der Ältere auf vier Eintragungen in der Strafkarte bringt, hat der Jüngere bereits zwölf Vorstrafen.

Dabei ist das Duo international bekannt. Ihre Diebestour zieht sich durch Deutschland, England, Frankreich, Italien und die Schweiz. Wenn es gerade gar nichts zu stehlen gab, schlug sich der Jüngere mit Schwarzarbeit durch. Der Ältere verdiente als Zusteller immerhin zwischen 2500 und 3000 Euro pro Monat. Doch diese Arbeitsstelle hatte er nur drei Monate, danach war er wieder ohne Einkommen.

Reumütige Entschuldigung

Der Geldbetrag konnte sichergestellt und zurückgegeben werden.
„Wir bitten tausendmal um Entschuldigung und es tut uns furchtbar leid“, behaupten die beiden vor Richterin Lea Gabriel. Ihre Verteidigerin Andrea Concin betont, dass der Zweitangeklagte nur einen sehr untergeordneten Beitrag leistete, was vom Gericht anerkannt wird. Die Strafe für die beiden Angeklagten: 22 Monate unbedingte Haft für den Jüngeren. Er wird wegen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt. Zwölf Monate Haftstrafe, vier davon unbedingt, für seinen Komplizen, der das Auto lenkte. Das Urteil ist rechtskräftig.