Parteikasse um 15.530 Euro erleichtert

VN / 18.02.2026 • 09:50 Uhr
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eckertDer Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Kassier sah keinen anderen Ausweg, er war selbst Betrugsopfer und brauchte Geld.

Feldkirch Bis zu seinem 72. Lebensjahr war der am Landesgericht Feldkirch wegen „Untreue“ angeklagte Unterländer redlich und unbescholten durchs Leben gekommen. Er hat zwar 500.000 Euro Schulden, aber diese ergeben sich daraus, dass er nach einer Erbschaft seine Geschwister auszahlen musste. Er hat eine gute Pension und ein kleines Zusatzeinkommen.

Dennoch ließ er sich dazu hinreißen, in Bitcoin zu investieren. Dabei „fiel er auf die Nase“, wie er sagt. Das gesamte Kapital ging verloren, von beachtlichen Zugewinnen keine Rede. Stets wurde er vertröstet, in einem Tag würde das Geld kommen, doch die Sache entpuppte sich schlussendlich als Betrug. „Ist Ihnen klar, dass sie diese Bitcoins nie wieder sehen werden. Fälle dieser Art häufen sich bei der Staatsanwaltschaft“, so Richter Elias Klingseis. Das weiß der Pensionist inzwischen selbst.

Schaden gut gemacht

Der Pensionist sah sich keinen anderen Weg, als in die Kasse der Ortsgruppenpartei zu greifen, um den finanziellen Engpass kurzfristig zu überbrücken. Dort war er als Kassier tätig. „Das private Vermögen reichte nicht mehr aus, natürlich habe ich zuerst versucht, die Schulden aus eigener Kraft zu zahlen. Ich muss neben dem Bankkredit ja auch beim Finanzamt noch Rückstände begleichen“, erklärt der bislang Unbescholtene. Dennoch hat er es geschafft, den Schaden in Höhe von 15.530 Euro, welcher der Ortsgruppenpartei entstand, wieder zur Gänze gut zu machen. Der Betrag wurde zurückbezahlt.

Selbstanzeige

Die Verteidigung regt eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) an und alle sind einverstanden. „Angesichts der Unbescholtenheit, des reumütigen Geständnisses, der Schadenswiedergutmachung, der geringen Schuld und der erfolgten Selbstanzeige stimme ich zu“, so Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser. Die Geldbuße für die begangene Untreue wird mit 3000 Euro festgelegt, dazu kommen 200 Euro Pauschalkosten für das Verfahren. Damit ist die Sache vom Tisch. Der Pensionist ist froh, wenngleich sein Schuldenberg nun noch höher ist.