Lärmschutzwände an der Autobahn bemalt: “Graffiti-Künstler” vor Gericht

VN / 19.02.2026 • 13:20 Uhr
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eckertDie vier Angeklagten bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Hintergrund der Schmieraktionen in Altach waren zwei rivalisierende Fußballfan-Gruppen.

Feldkirch Die vier am Landesgericht angeklagten Männer sind bislang alle unbescholten und sowohl beruflich als auch sozial bestens integriert. Verbindend wirkt vor allem ein Umstand: Sie sind große Fans von SCR Altach. Als dann 2023 auf der Lärmschutzwand der Rheintalautobahn A14, Höhe Altach, plötzlich zu lesen stand: „Fuck SP08“, fühlten sich die Supporting Patriots gedemütigt und wollten diese Schmach ihrerseits wiederum mit Farbe wettmachen. Über eine Länge von 34 und einer Höhe von 4,3 Metern, also über 146,2 Meter wurde also wieder gesprüht. Die Farbe kostete 470 Euro, doch das war es den Altach-Fans wert.

Über 13.000 Euro Schaden

Die Lärmschutzwand ist vom Schnabelholzstadion in Altach aus gut zu sehen. Was dort gesprüht wurde, sieht also jeder Zuseher, der zu einem Match kommt. Die Chronologie der gegenseitigen Verunglimpfungen geht bis ins Jahr 2022 zurück. Damals stand auf der Wand einst ein „Pro Altach“- Grafitti, dieses wurde dann 2023 mit dem „Fuck-Schriftzug“ übertüncht, die Übeltäter werden von den Angeklagten stark im Lager der Austria Lustenau Fans vermutet.

Ende November wurde diese Aufschrift dann wiederum übersprüht. Dieses Mal wieder von Altach-Fans. Als Verärgerte blieb die Asfinag übrig, die sich mit den Reinigungskosten herumschlagen musste. Ihr sind beide Fußballvereine vermutlich egal, sie wollen nur eine unbemalte, einheitlich grüne, intakte Lärmschutzwand. Den Schaden, also den Reinigungsaufwand, beziffert sie mit über 13.000 Euro.

Lösung gefunden

Zwei der vier Beschuldigten übernehmen vor Gericht die Verantwortung. Der Rest ringt noch, kann sich dann aber nach Beratung mit Verteidiger Christoph Ammann zu einem Kompromiss durchringen. Die Alternative wäre gewesen, dass Richterin Sabrina Tagwercher einen Sachverständigen aus dem Bereich Gebäudereinigung beauftragt. Der hätte dann feststellen müssen, wie viel die Entfernung der obersten Lackschicht, also nur der „Pro Altach“-Besprühung kostet. Für die untere Schicht sind die vier schließlich keinen Fall verantwortlich. Das „Lotteriespiel“ ist den vier Beschuldigten zu heiß. Sie sind zu einer Diversion bereit, bezahlen je 1200 Euro Geldbuße und die Sache ist damit vom Tisch.

Was die Asfinag verlangt, ist eine andere Geschichte. Die Farbe selbst zu entfernen, kommt nicht infrage, auch wenn dieser Vorschlag praxisnah erscheint. „Das muss von einem Fachmann gemacht werden, sonst ist die Lärmschutzwand danach eventuell von Lösungs- oder Putzmitteln noch mehr beschädigt“, so die Richterin. Das Urteil, das keine Vorstrafe bewirkt, ist rechtskräftig.