„Ich schlag euch allen den Schädel ein“ – Immobilienmakler vor Gericht

VN / 05.03.2026 • 09:22 Uhr
„Ich schlag euch allen den Schädel ein“ – Immobilienmakler vor Gericht
Ein bislang unbescholtener 52-Jähriger steht vor dem Landesgericht Feldkirch.VN/SKÖ

Ein 52-Jähriger steht wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung vor Gericht.

Feldkirch Die Staatsanwaltschaft wirft dem ledigen, geringfügig beschäftigten Immobilienmakler vor, am 28. Oktober 2025 in Dornbirn mehreren Personen mit den Worten „Ich schlag euch allen den Schädel ein“ gedroht zu haben. Zudem soll er Anwesende gestoßen, geschüttelt und am Körper gepackt haben. Mehrere Beteiligte erlitten dabei Verletzungen.

Vor Gericht bestreitet der Mann den genauen Wortlaut der Drohung. „Der Ablauf war so nicht“, erklärt er. Er räumt jedoch ein, an diesem Tag sehr emotional gewesen zu sein. Die Äußerung sei aus der Situation heraus gefallen. Mehrere Zeugen, darunter auch sein Nachbar, geben übereinstimmend an, die Drohung gehört zu haben.

Hoher Schaden an Garage und Inventar

Neben den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und Körperverletzung geht es um erheblichen Sachschaden. Ein Garagentor wurde beschädigt, der Schaden beläuft sich auf 4.812,32 Euro. Zwei Stühle sowie Gläser und Flaschen gingen ebenfalls zu Bruch, hier entstand ein Schaden von rund 591 Euro.

Der Angeklagte zeigt sich hinsichtlich der Beschädigungen einsichtig. Der Schaden an der Tür sei ihm klar, ebenso, dass er durch seine Emotionen falsch gehandelt habe. Für den Tausch der Tür werden 4000 Euro veranschlagt, für drei Stühle 300 Euro. Zusätzlich stehen 3500 Euro für Schmerzensgeld und Sachschaden im Raum.

Zahlungen noch im Saal

Eine Zeugin schildert, sie sei durch das Verhalten des Mannes verletzt worden. Sie fordert 200 Euro Schmerzengeld. Der Beschuldigte übergibt ihr den Betrag noch im Gerichtssaal in bar. Ein weiterer Zeuge verlangt 500 Euro. Hier fotografiert der Verteidiger die Bankkarte, um die Überweisung vorzubereiten.

Schließlich steht ein Diversionsangebot über 1800 Euro Teil-Schadenersatz im Raum. Der 1972 geborene Angeklagte nimmt dieses an und bezahlt den Betrag umgehend. Er ist nicht vorbestraft, hat keine Sorgepflichten und kündigt an, für den entstandenen Schaden vollumfänglich aufzukommen.

Richterin Kathrin Feurle leitet die Verhandlung. Mit der Annahme der Diversion und den geleisteten Zahlungen dürfte das Verfahren für den bislang Unbescholtenen ohne Eintragung enden – sofern er alle Auflagen erfüllt.