Bahnhofsschlägerei eskalierte – Angeklagter attackierte Frau und wehrte sich gegen Festnahme

Am Landesgericht steht ein 26-Jähriger wegen mehrerer Gewaltdelikte vor Gericht.
Feldkirch Richter Theo Rümmele leitet die Verhandlung, neben ihm sitzen die Schöffen. Staatsanwalt Manfred Melchhammer ist ebenso anwesend sowie Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Der Angeklagte des Jahrgangs 1999 aus Afghanistan ist ledig und wohnte zuletzt in Andelsbuch.
Als ihn Rümmele fragt, ob er einen Job habe, antwortet er mit “da ich Analphabet bin, ist es schwierig, einen Job zu finden.” Laut Anklage schlug der Mann am 25. April 2025 in Dornbirn einer Frau ins Gesicht und zog seinen Gürtel. Mit der Schnalle versuchte er zuzuschlagen. Bei der Festnahme durch die Polizei leistete er Widerstand. Die Staatsanwaltschaft sieht ein psychisches Problem und Wiederholungsgefahr.
“Ich war besoffen”
Zwei Videos zeigen die Szene am Bahnhof sowie die Festnahme. Nach einer Diskussion kam es zu einem Schlag, mehrere Männer griffen ein, schließlich schlugen mehrere Beteiligte mit Gürteln aufeinander ein.
Der Angeklagte wirkt unruhig, zeitweise fahrig und gibt keine klaren Antworten auf die Fragen. Mehrfach sagt er, er könne sich nicht konzentrieren. Er bekennt sich teilweise schuldig. Auf die Frage des Richters, ob er die Belehrung verstanden habe, antwortet er: “Ich weiß nicht, ich war besoffen, damals war ich drauf.” Er gibt an, auf den Bus gewartet zu haben. Die Frau sei mit ihrem Mann gekommen, er habe zugeschlagen, “weil sie weggehen solle”. Den Gürtel habe er gezogen, um Respekt zu bekommen. Nach einer ersten Trennung ging er erneut auf den Mann los. Als Grund nennt er den Alkohol.
Einen Biss- oder Trittversuch gegen Beamte bestreitet er. Er sei ins Auto geworfen worden, obwohl er Nackenschmerzen gehabt habe. Auf die Frage von Haller, weshalb er trotz behaupteter Erinnerungslücken so detailliert berichten könne, gibt er keine schlüssige Erklärung.
“Gürtelschlacht”
Die Frau, Jahrgang 1982, gibt an, betrunken gewesen zu sein. Nachdem sie ihn am Hals gepackt habe, habe er zugeschlagen. Es kam zu einer Auseinandersetzung mit vier bis fünf Personen, auch sie griff zum Gürtel. Dafür wurde sie damals zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein Polizist im Zeugenstand verweist auf sein Protokoll von damals. Der Angeklagte verhielt sich unkooperativ. Bereits vor dem Einsteigen zeigte er Widerstand, im Fahrzeug begann er schließlich, gezielt zu treten. Eine Kollegin bestätigt ihren Amtsvermerk. Ein weiterer Beamter berichtet von gezielten Tritten und einem Bissversuch trotz Spuckhaube.
Gutachten sieht reduzierte Kontrolle
Sachverständiger Haller erstellte nicht zum ersten Mal das psychiatrische Gutachten über den Angeklagten. Der 26-Jährige Afghane besuchte nur kurz die Schule und erlitt als Kind bei einem Sturz vom Hausdach einen Hirnschaden. Es liegt ein organischer Defekt vor. Eine schwere psychische Störung besteht nicht, er bewegt sich jedoch knapp unter der Schwelle einer nachhaltigen Erkrankung. Sein Kontrollvermögen ist reduziert, zusätzlich liegt ein Suchtproblem vor.
Haller empfiehlt die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung. Vergleichbare Vorfälle traten bereits mehrfach auf, die Gefahr weiterer Taten ist aus seiner Sicht gegeben. Auch eine frühere Unterbringung in Götzis, die der Sachverständige als sehr tolerant beschreibt, brachte keine nachhaltige Stabilisierung.
18 Monate Gefängnis
Richter Rümmele fällt das Urteil und verhängt eine Zusatzsstrafe von 18 Monaten Gefängnis. Grund sind sechs einschlägige Vorstrafen, als mildernd wird die psychische Krankheit des Mannes berücksichtigt. Es folgt zudem eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt, wo er therapiert wird. Das Urteil ist rechtskräftig.
.