Führerscheinlos und berauscht: So urteilte das Gericht nach schwerem Unfall

VN / 25.02.2026 • 13:54 Uhr
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eckertDer jugendliche Angeklagte vor Richterin Sabrina Tagwercher.

17-Jähriger bereut seine Alkoholfahrt zutiefst und ist heilfroh über ein spezielles Urteil.

Feldkirch Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres waren die beiden Freunde, der 17-jährige Schüler und ein 18-jähriger Lehrling, auf einer Geburtstagsparty in Höchst. Die beiden feierten, zum Fest hingefahren war der ältere Bruder des 17-Jährigen. Nach Hause war der Bruder jedoch zu Fuß gegangen, das Auto ließ er vorsichtshalber in jenen frühen Morgenstunden lieber stehen. Der jüngere Bruder sah dies nach einigen Bier als glückliche Fügung, denn er benutzte nun den Wagen, um mit seinem Freund kurz nach fünf Uhr nach Hause zu gelangen. Ein schwerer Fehler, wie sich wenig später herausstellen sollte.

1,66 Promille im Blut

Als sich die beiden jungen Nachtschwärmer auf den Heimweg machten, hatte der Lenker einen Promillewert von 1,66. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch gibt der 18-jährige Beifahrer als Zeuge zu, ebenfalls tief ins Glas geschaut zu haben. „Sieben oder acht Bier und Wodka“, räumt er ein. Auf der Seestraße in Höchst kam der nun angeklagte Lenker dann in einer Rechtskurve von der Straße ab. Er prallte gegen ein Ortsschild, gegen eine Straßenlaterne und stürzte danach rund drei Meter in einen Graben, wobei das Fahrzeug auf der Beifahrerseite zu liegen kam.

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feuerwehr HöchstDer Unfall im vergangenen Dezember hatte eine großen Einsatz zur Folge.

Der Lenker erlitt ein paar Rissquetschwunden und Abschürfungen sowie Prellungen. Er war angeschnallt. Sein Kumpel war nicht angegurtet, prallte mit dem Kopf hart auf und trug ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Fraktur und weitere Verletzungen davon.

Selbst mitverantwortlich

Heute scheint es dem damals Schwerverletzten wieder gut zu gehen. Die beiden sind immer noch gute Freunde und Schmerzengeld will er keines. „Ich war ja auch selbst schuld, dass ich noch mitgefahren bin. Ich habe ja gemerkt, dass mein Kollege betrunken war. Außerdem habe ich mich offenbar nicht angeschnallt“, gesteht der Zeuge ein. Das wurde mittels technischen Gutachtens herausgefunden. Er selbst hätte es nicht mehr bestätigen können.

Erinnerungslücken

Ihm fehlt an den Unfallhergang jede Erinnerung. Der Angeklagte selbst räumt ein, dass es ihm sehr leidtue und dass er jetzt gesehen habe, wie schnell ein Unglück passiert. Bei Erwachsenen wäre ein außergerichtlicher Tatausgleich (Diversion) undenkbar, doch in diesem ganz speziellen Fall stimmt sogar der Staatsanwalt zu: „Er ist sehr reflektiert, der Verletzte war nicht angegurtet, ist selbst eingestiegen, obwohl er wusste, dass der andere keinen Führerschein hat, und der Unfallverursacher ist noch sehr jung“, so Ankläger Philipp Höfle. „Ganz, ganz ausnahmsweise gibt es in Ihrem besonderen Fall noch eine Diversion mit 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit“, schließt die Richterin die Verhandlung.

Bei Jugendlichen steht der junge Mensch im Vordergrund und die Abschreckung anderer muss nach dem Jugendgerichtsgesetz hintangestellt werden. Der Angeklagte ist überglücklich, sich die Zukunft nicht mit einer Vorstrafe zu verbauen und verspricht, alles zu tun, die 60 Stunden so rasch wie möglich abzuarbeiten.