Glas im Gesicht zertrümmert: “Habe aus Notwehr gehandelt”

VN / 06.03.2026 • 10:01 Uhr
Glas im Gesicht zertrümmert: "Habe aus Notwehr gehandelt"
Ein 23-Jähriger saß am Landesgericht Feldkirch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung auf der Anklagebank. VN/SKÖ

In einer Bar in Bregenz eskalierte am 15. November 2025 ein nächtliches Zusammentreffen zweier Männer.

Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch muss sich ein Mann, Jahrgang 2002, wegen des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung verantworten. Vorsitzender Richter Martin Mitteregger verhandelt gemeinsam mit Schöffen.

Laut Staatsanwaltschaft schlug der Angeklagte seinem Gegenüber in einem Lokal in Bregenz ein Glas mit voller Wucht ins Gesicht. Das Opfer erlitt mehrere Schnittverletzungen. Der Beschuldigte äußerte sich im Ermittlungsverfahren zunächst nicht und bekennt sich nun auch vor Gericht nicht schuldig. Sein Verteidiger spricht von einer Notwehrsituation. Sein Mandant habe sich damals lediglich verteidigt.

“Plötzlich am Hals gepackt”

Der Angeklagte aus Bregenz schildert den Abend ausführlich. Er war mit Kollegen in der Bar gewesen. Eine körperliche Auseinandersetzung habe es in seinem Leben noch nie gegeben, “geschweige denn ein Glas ins Gesicht geworfen”. Er sei nach draußen gegangen, um zu rauchen, und trug beim Zurückgehen ein Glas mit Wodka-Red Bull in der Hand. Beim DJ-Pult kam ihm der spätere Geschädigte entgegen. Dabei rempelten sie sich an den Schultern. Er entschuldigte sich, sagt der Beschuldigte. Der andere sei stark alkoholisiert gewesen.

Plötzlich hätte ihn der Mann am Hals gepackt und gegen das Geländer gedrückt. Aus Panik habe der Angeklagte reflexartig mit jener Hand ausgeholt, in der er das Glas hielt. Es sei keine gezielte Attacke gewesen, sondern reine Selbstverteidigung. Erst danach bemerkte er das blutende Gesicht seines Gegenübers. Als der Lokalchef eingriff, wurde das Opfer gepackt und Richtung Ausgang gebracht. Der Beschuldigte verließ das Lokal durch den Hintereingang. Auf die Polizei wartete er nicht. Er sei unter Schock und noch nie in einer derartigen Situation gewesen, behauptet er nun vor Richter Mitteregger.

Opfer widerspricht deutlich

Das Opfer schildert den Vorfall anders. Er kenne den Angeklagten nicht, sei jedoch bereits am Vorabend provoziert worden. Am Tag der Tat habe er nur seine Jacke holen und “keinen Stress” wollen. Der Beschuldigte sei ihm entgegengelaufen, man habe sich angerempelt, er habe ihn zur Seite geschoben – unmittelbar danach traf ihn das Glas im Gesicht. Am Hals habe er ihn nicht gepackt, sondern lediglich an der Jacke ergriffen. Ein als Zeuge geladener Bar-Mitarbeiter sah lediglich, wie geschoben wurde und anschließend das Glas flog. Den eigentlichen Treffer beobachtete er nicht. Der Lokalchef nahm nur einen Streit und das bereits blutende Opfer wahr.

Der Verletzte begab sich noch in derselben Nacht ins LKH Bregenz und suchte zweimal einen Augenarzt auf. Er klagte rund eineinhalb Monate über Schmerzen und eingeschränktes Sehvermögen. 500 Euro sowie 1500 Euro an Schmerzensgeld macht er geltend, die Verteidigung verweist auf den Zivilrechtsweg.

Urteil steht noch aus

Die Verhandlung wird schließlich vertagt. Ein weiterer Zeuge, der den Vorfall unmittelbar beobachtet haben soll, erscheint nicht zum Termin. Ohne dessen Aussage sieht das Gericht eine abschließende Beurteilung des Geschehens derzeit nicht als möglich an. Ein neuer Verhandlungstermin wird anberaumt.