Das Märchen vom Baseballschläger

VN / 08.05.2026 • 13:44 Uhr
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eckertDer 25-jährige Beschuldigte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Weil sein “Opfer” äußerst unglaubwürdig war, konnte Angeklagter vor Gericht aufatmen.

Feldkirch “Viel heiße Luft um nichts” und viel Aufwand für Exekutive und Justiz, dafür gab eine Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ein Beispiel. Der Sachverhalt ist rasch beschrieben. Zwei Gruppen von Jugendlichen trafen im Februar zufällig in Mäder aufeinander. Drei Burschen im Alter von 25, 18 und 23 Jahren kamen mit zwei jungen Männern im Alter von 18 und 17 Jahren ins Gespräch. Eine Diskussion um eine Ex-Freundin entstand. Ein 18-jähriger Techniker aus der ersten Gruppe ließ sich mit einem 17-Jährigen aus der anderen Gruppe auf einen Streit ein.

Sie begannen zu schubsen, ein Wort gab das andere, sie beleidigten sich gegenseitig und rangelten am Ende zu zweit herum. Schlussendlich auch am Boden. Ein 25-jähriges Gruppenmitglied soll dem jüngeren Kontrahenten laut einer Aussage sogar mit einem Baseballschläger nachgerannt sein.

Alles “übrig”

Der 18-jährige Techniker räumt bei der Verhandlung am Gericht ein, dass er sich damals falsch verhalten hatte und dass alles “übrig” war. Er meint, es könne gut sein, dass er dem anderen eine Watschen gegeben habe, von einem Tritt weiß er nichts, in den Schwitzkasten habe er den Gegner allerdings schon genommen.

Der andere, der eine Rötung an der Wange abbekam, räumt ein, dem anderen ebenfalls eine Ohrfeige gegeben zu haben. Der Techniker, der Verantwortung für sein aggressives Verhalten übernimmt, muss im Rahmen einer Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) 450 Euro an den Staat zahlen, damit ist die Sache vom Tisch und er bleibt unbescholten. Für seine Verteidigerin Zehra Yilmaz-Arslan eine gute Lösung, vor allem, was das berufliche Fortkommen des bislang Unbescholtenen betrifft.

Freispruch

Verteidiger Thomas Kaufmann kann für seinen 25-jährigen Mandanten einen Freispruch erreichen, denn der Großteil der Zeugen hat keinen Baseballschläger gesehen. Der Einzige, der von einem derartigen Gerät spricht, beschreibt es dermaßen falsch, dass niemand weiß, was der 17-Jährige da gesehen haben will. Er erzählt nämlich, dass ihm der 25-Jährige 15 Meter nachgerannt sei und ihn dabei mit einem rund 30 Zentimeter langen, orangen Metallbaseballschläger bedroht habe. Kaufmann gibt an, dass Baseballschläger niemals aus Metall seien und wohl kaum – so wie beschrieben – die Farbe Orange hätten und schon gar nicht so kurz seien. Mindestens 86 bis 110 Zentimeter sind derartige Sportgeräte lang.

Dass man einen solchen Schläger unter einer Sommerjacke versteckt und bei einem zufälligen Treffen gerade dabeihat, daran zweifelt auch das Gericht. Weil somit keine wirklichen Beweise für den Baseballschläger vorliegen, endet das Verfahren für den 25-Jährigen mit einem Freispruch, der auch rechtskräftig ist.