Pensionierte Ärztin nach Todesfall angeklagt

Heroinsüchtiger ließ sich Medikamente verschreiben. Woran er starb, ist noch unklar.
Feldkirch Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung ist für die Medizinerin eine schwere Belastung. “Sie war jahrzehntelang für Patienten da, sie wollte helfen und nun sitzt sie auf der Anklagebank”, so ihr Verteidiger Martin Mennel.
Ein völlig aufgedrehter Unterländer war 2017 erstmals zu der Ärztin in die Praxis gekommen. Er war anstrengend, fordernd, unhöflich, pöbelte andere Patienten an und sorgte in der Ordination für Tumult. “In diesem hypomanischen Zustand konnte ich ihn ja nicht einfach wegschicken”, so die Angeklagte. Noch ärgerlicher war, dass der Mann auch andere Drogenabhängige aus seinem Freundeskreis mitbrachte. Schlussendlich entschied sich die Ärztin allerdings, auch jenen unangenehmen Zeitgenossen zu helfen.
Nach Rankweil verwiesen
Die Ärztin wollte, dass der Mann nach Rankweil ins dortige Landeskrankenhaus geht. Ihm eine komplexe psychiatrische Medikation zu verabreichen, war für sie undenkbar. Zur Überbrückung wollte sie ihm allerdings ihre Hilfe nicht verweigern und verschrieb ihm eine kleine Dosis. Das Medikament von heute auf morgen abzusetzen, wäre auch keine Lösung gewesen. Vom Bruder des Mannes erfuhr die Ärztin allerdings, dass er Arzneien verkaufte und damit weiterhin seine Heroinsucht finanzierte. Auch die zerstochenen Unterarme waren ein Beweis für den Drogenmissbrauch.
Der Mann war bereits unzählige Male bei diversen Stellen vorstellig geworden, hatte immer wieder Therapien abgebrochen, einmal passte ihm dieses nicht, dann wieder jenes. Auch Hepatitis C erschwerte ihm sein Leben, eingefangen durch den Drogenmissbrauch. Ein bunter Mischkonsum aus diversen Medikamenten und Drogen riss ihn immer mehr in die Tiefe. Noch dazu litt er an einer bipolaren Störung. Das heißt, er wurde von extremen Stimmungsschwankungen heimgesucht.
Immer wieder gewarnt
Der Patient, der zum Todeszeitpunkt 38 Jahre alt war und zwei Kinder hinterlässt, wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass Benzodiazepine, also Beruhigungsmittel, und Heroin eine gefährliche Kombination sind. Als er im LKH Rankweil
Krampfanfälle hatte, empfahl ihm die praktische Ärztin dringend, die Sache abklären zu lassen. Doch er weigerte sich und organisierte stattdessen weiterhin auf dem Schwarzmarkt alle möglichen Substanzen. Er nahm Schlaf- und Beruhigungsmittel, zudem alle möglichen verbotenen Substanzen. Verteidiger Mennel betont, dass der Patient dennoch selbstbestimmungsfähig war. Ob er bewusst alle Warnungen hinsichtlich des Mischkonsums ignorierte, ob der 38-Jährige allenfalls in Suizidabsicht gehandelt hat, alles sei hier offen, so Mennel. Der Toxikologe, Sachverständiger Gerald Zernig, hat bereits ein Gutachten erstattet, doch genauere Nachforschungen sind erforderlich. Vor allem unter Einbeziehung etlicher Krankenhaus- und Arztunterlagen. Der Prozess wird in rund vier Monaten fortgesetzt. Dann muss sich ein neuer Richter in die medizinisch komplizierte Causa einlesen, denn Richter Elias Klingseis ist dann nicht mehr am Landesgericht Feldkirch.