Mit Vaters BMW-Cabrio gegen Garage gekracht

20-Jähriger nach Raser-Unfall mit drei Verletzten verurteilt.
Feldkirch Vor dem Strafgericht saß der junge Mann noch nie, doch der Bezirkshauptmannschaft ist der nun am Landesgericht angeklagte Lenker langsam bekannt. Einmal wurde er mit dem Handy an einer roten Ampel erwischt. “Ein Klassiker”, so Richterin Sabrina Tagwercher bei der Verhandlung. Zwei Tage vor dem schweren Unfall, bei dem drei Personen verletzt wurden, fiel der Schüler bereits auf der Autobahn auf. Er überholte rechts, fuhr zu schnell, teilweise auch auf dem Pannenstreifen und hielt den Abstand nicht ein.
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Dann am 18. Jänner gegen 3.40 Uhr auf der Hofsteigstraße in Lustenau der Unfall, bei dem der BMW zu Schrott gefahren wurde. Der Vater, dem das Auto gehörte, ist vor allem froh, dass seinem Sohn und seinen zwei 19-jährigen Beifahrern nicht mehr passiert ist. Mehr als Schürfwunden und Prellungen mussten nicht verarztet werden. Ein Opfer hatte allerdings einen verschobenen Nasenbeinbruch, was als schwere Körperverletzung gilt.
Kein Alkohol im Spiel
Alkohol war keiner im Spiel, doch Staatsanwältin Karin Dragosits betont, dass hier schon einige Umstände zusammenspielten, die eine grobe Fahrlässigkeit bedingen. Dunkelheit, nasse Straße und weit überhöhte Geschwindigkeit. Das Spurenbild lässt den Sachverständigen rekonstruieren, dass dort, wo eigentlich 30 km/h erlaubt sind, die Doppelkurve mit mindestens 65 bis 70 km/h genommen wurde. Die Kurvengrenzgeschwindigkeit, also jene Geschwindigkeit, mit der man “gerade noch” die Kurve kriegen könnte, liegt nach Berechnungen bei 50 km/h. Der Wagen krachte frontal gegen einen Stein und prallte anschließend gegen die Fassade eines Wohnhauses. Er durchschlug mit voller Wucht ein Garagentor, wobei auch das Auto der Hausbewohner beschädigt wurde. Erst dann blieb das Cabrio auf der Seite liegen.
Einsichtig
Kurz vor dem Unfall war der BMW einem Taxilenker aufgefallen. Das Taxi war mit hoher Geschwindigkeit überholt worden, und der Chauffeur machte sich noch so seine Gedanken über den Verkehrsteilnehmer. Der Angeklagte sieht ein, dass er seinen Fahrstil ändern muss.
Er wurde zur Nachschulung verpflichtet, und nach dem Unfall mit Personenschaden ging es ihm auch psychisch nicht sehr gut. Dem baldigen Maturanten ist klar, dass seine beiden Freunde und auch er das waghalsige Manöver mit dem Leben hätten bezahlen können. Als Strafe für die Körperverletzung werden insgesamt 960 Euro Geldstrafe ausgesprochen, 640 müssen bezahlt werden, weitere 320 Euro gibt es auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der junge Mann ist ohne anwaltliche Vertretung.