Zweitwohnungsabgabe in Bludenz beschlossen: Kritik von Neos und FPÖ

Mit einer neuen Abgabe will die Stadt Bludenz mehr Wohnungen auf den Markt bringen. Doch ob der gewünschte Effekt eintritt, ist umstritten.
Bludenz Die Stadt Bludenz führt eine Zweitwohnungsabgabe ein. Das hat die Stadtvertretung in der jüngsten Sitzung am Donnerstag (18. Juni) mit 28 zu 5 Stimmen beschlossen. Ziel ist es, vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen und für dauerhaft in Bludenz lebende Menschen verfügbar zu machen. Basis für die Entscheidung ist das vom Land beschlossene Zweitwohnungsabgabegesetz.
Die Stadt begründet die Maßnahme damit, dass Wohnungen zunehmend als Ferienwohnungen oder Wertanlagen genutzt würden. Besonders Wohnungen von Personen ohne Lebensmittelpunkt in Österreich stünden oft den Großteil des Jahres leer. Gleichzeitig werde leistbarer Wohnraum knapper. Mit der Zweitwohnungsabgabe will die Stadt einen Anreiz setzen, Wohnungen entweder dauerhaft zu bewohnen, zu vermieten oder leer stehende Objekte wieder einer Nutzung zuzuführen.
Zahlreiche Ausnahmen
“Wohnraum ist ein knappes Gut. Unser Ziel ist es, bestehende Wohnungen stärker dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen und damit den Druck auf den Immobilienmarkt zu reduzieren”, betont Bürgermeister Simon Tschann. Auch Stadtrat Bernhard Corn (SPÖ) befürwortet die Zweitwohnungsabgabe, “da wir hoffen, dass mehr Wohnungen auf den Markt kommen”. Zuvor müssen 1342 Zweitwohnsitze und Leerstände bis Herbst überprüft werden. Für zahlreiche Fälle sieht die Verordnung Ausnahmen vor.

Beate Rhomberg pauschal
In der Stadtvertretungssitzung hat Neos-Fraktionsobmann Ricardo Griesser gegen die Verordnung zur Zweitwohnungs- und Leerstandsabgabe gestimmt. “Das Ziel, mehr Wohnraum auf den Markt zu bringen, teile ich selbstverständlich. Genau deshalb stört es mich, wenn man dafür ein Instrument wählt, das nachweislich nicht liefert. Wenn in Eigentumsrechte eingegriffen und neue Abgaben eingeführt werden, dann muss die Wirksamkeit klar belegt sein. Diesen Beweis sehe ich nicht”, so Griesser.
“Symbolpolitik statt Wohnungspolitik”
Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern seien ernüchternd: “Überall dasselbe Muster: hoher Verwaltungsaufwand, geringe Einnahmen, kein belastbarer Nachweis, dass dadurch auch nur nennenswert Wohnungen auf den Markt gekommen wären. Das ist Symbolpolitik statt Wohnungspolitik”, kritisiert Griesser.

Laut Griesser werden diese Schwächen sogar im Vorlagebericht für die Stadtvertretung genannt: Der Bericht verweise auf komplexe Ausnahmeregelungen, hohen Verwaltungsaufwand, eine unzureichende Datenbasis und begrenzte Personalkapazitäten. “Wenn schon das eigene Papier der Stadt Bludenz einräumt, dass Daten fehlen und das Personal nicht reicht, um hier ein anständiges Ergebnis zu liefern, dann sollte man ehrlich sein und nicht eine Abgabe beschließen, die in der Verwaltung mehr kostet, als sie bringt”, so Griesser.
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Pressesprecher Stefan Kirisits teilt auf VN-Anfrage mit, dass die Finanzverwaltung von zusätzlichen Einnahmen von rund 150.000 bis maximal 200.000 Euro jährlich ausgehe. Dabei seien allfällige zusätzliche Personalkosten bereits berücksichtigt. Der Personalaufwand sei anfangs höher und werde sich später einpendeln. “Wir gehen von einer zusätzlichen Arbeitskraft aus”, informiert Kirisits.

Auch Stadtrat Joachim Weixlbaumer (FPÖ) zweifelt an der Wirkung der Zweitwohnungsabgabe. Die bisher in anderen Städten und Gemeinden des Landes eingeführte Abgabe habe den angestrebten Lenkungseffekt, leer stehende Wohnungen auf den Markt zu bringen, nicht erfüllt. “Wir haben stets klargemacht, dass wir gegen neue Belastungen, Steuern und Abgaben sind. Und nichts anderes ist die in der jüngsten Stadtvertretung von ÖVP und SPÖ beschlossene Leerstandsabgabe. Dazu kommt von uns ein klares Nein”, betont Weixlbaumer.
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Zweitwohnungsabgabe in Bludenz
Wer ist betroffen?
- Wohnungen, die über mehr als die Hälfte des Jahres keinen Hauptwohnsitz aufweisen und nicht unter gesetzliche Ausnahmen fallen. Die jährliche Abgabe beträgt 9,87 Euro je Quadratmeter.
Beispiele gesetzlich geregelter Ausnahmen:
- Gewerbliche Vermietung an Gäste
- Bestimmte Ausbildungs- und Berufswohnsitze
- Pflege- und Betreuungssituationen
Geplanter Start: 2026, erste Vorschreibungen ab 2027