Diebstahl von E-Bikes als Großauftrag

VN / 13.07.2026 • 12:07 Uhr
Diebstahl von E-Bikes als Großauftrag
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

Ungar stahl an die 30 hochwertigen Räder im Wert von rund 125.000 Euro.

Feldkirch Ende vergangenen Jahres wurde ein 35-jähriger Mann wegen eines groß angelegten Fahrraddiebstahls zu drei Jahren Haftstrafe verurteilt. Auch in seiner Heimat Ungarn kennt man ihn in diesem Zusammenhang.

Doch laut seiner Aussage war der Mann nicht allein tätig. So soll ihn ein 39-jähriger Landsmann, ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt, dazu angestiftet haben. Das sagte der bereits Verurteilte zumindest in vier verschiedenen Einvernahmen aus. Unter anderem auch in seiner eigenen Verhandlung im vergangenen Dezember.

Plötzlicher Sinneswandel

In Haft muss jedoch ein “Sinneswandel” passiert sein, denn auf einmal will er nichts mehr von “Auftrag” wissen, sondern maximal von Tipps und Ratschlägen. Einst gab er an, dass er bei dem 39-jährigen “Anstifter” Schulden hatte und dieser ihm anbot, die Schulden “abzuarbeiten”. Aber nicht mit ehrlicher Arbeit, sondern mit Fahrraddiebstählen, so Staatsanwalt Marco Mazzia bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

“Die Sache ist ganz klar, der Zeuge will heute seinen Bekannten ‚raushauen‘”, sieht der Staatsanwalt eindeutig eine Strategie hinter den Beschwichtigungen des einstigen Belastungszeugen. “Nein, nein, das stimmt alles nicht, ich bin einfach ein Dieb, war es lange davor, mich muss niemand erst anstiften”, versucht es der Zeuge immer wieder.

Er sei zwar mit dem Kumpel gemeinsam hergefahren, doch dieser habe ihm keine Diebstouren aufgetragen. “Dann ist aber seltsam, dass genau in dem Raum, wo Sie sich mit dem Angeklagten getroffen haben, eine Menge E-Bikes gestohlen wurden, nämlich in Bregenz”, so Richter Alexander Wehinger.

125.000 Euro Beute

Immerhin geht es um eine Beute im Wert von über 125.000 Euro. Auf dem rumänischen und ungarischen Markt sind gebrauchte E-Bikes gut verkäuflich. Der Zeuge gibt noch an, sein Bekannter habe ihm nur den allgemeinen Tipp gegeben, er solle doch im Ausland, also auch in Österreich, stehlen, nicht in Ungarn. Im Ausland würden doch viel “wertvollere” Dinge darauf warten, gestohlen zu werden. Ein konkreter Auftrag sei jedoch nie erfolgt.

25 Monate Haftstrafe

Der Senat glaubt dem Bestimmungstäter nicht allzu viel. Er wird wegen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls, teilweise durch Einbruch, zu insgesamt 25 Monaten Haft verurteilt. 15 Monate sind “neu”, zehn weitere waren einst auf Bewährung ausgesprochen worden und werden nun mit dem neuerlichen Rückfall fällig. Der Angeklagte sieht die Verurteilung nicht ein, erbittet Bedenkzeit. Er will nicht gelten lassen, dass er der Organisator hinter dem Ganzen gewesen sein soll. “Dann muss ich jetzt vom Gefängnis aus zusehen, wie meine Mutter stirbt”, jammert er. Dann wird er von der Justizwache zurück in die Haftanstalt geführt.