Betrug mit manipulierter Goldwaage

VN / 14.07.2026 • 17:05 Uhr
Betrug mit manipulierter Goldwaage
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht in allen Punkten geständigt. eckert

30-jähriger Goldhändler zahlte Kunden nur die Hälfte des wahren Wertes aus.

Feldkirch Vor drei Jahren wollte ein deutscher Kunde in Lustenau sein Gold in Geld umwandeln. Als er in der Zeitung ein Inserat sah, wonach man bei einem Händler Schmuck, Pelze, Gold und andere wertvolle Dinge zu Geld machen kann, fuhr er zu der angegebenen Adresse in Lustenau. Dort empfing ihn ein 30-jähriger Mann, von Beruf selbstständig, und begrüßte ihn. Er holte seine Goldwaage heraus, und der Kunde übergab Goldmünzen und Barren an den Händler.

Der legte das Gold auf seine Waage und las einen Wert von rund 6000 Euro ab. Der Kunde vertraute dem Händler und dachte nichts Böses. Der Geschäftsmann zahlte dem Goldverkäufer den Betrag aus, und das Geschäft war beendet. Vorläufig jedenfalls, wie sich im Nachhinein herausstellen sollte.

Verdacht geschöpft

Der Verkäufer des Edelmetalls schöpfte einige Zeit später Verdacht und ließ das Ganze nochmals überprüfen. Danach war er sich sicher: Er war zum Opfer eines Betrügers geworden und erstattete Anzeige. Lange Zeit war nicht klar, wie das Verfahren konkret geführt werden sollte, denn beide Beteiligten sind Deutsche, der Tatort war allerdings Lustenau. Zudem hat der Mann mehrere Vorstrafen, zwei davon einschlägig, teilweise in der Schweiz und teilweise in Deutschland. Schlussendlich landete das Verfahren wegen schweren Betruges am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Lea Gabriel. Der Prozess dauerte allerdings nur kurz, denn der Betrüger gab alles zu, er hatte nichts zu ergänzen und auch nichts zu erklären.

Schaden gut gemacht

Er räumt ein, seine Waage manipuliert zu haben. Den Schaden von 6206 Euro hat er bereits vollständig gut gemacht. Diese zwei Milderungsgründe drücken die Strafe nach unten. Laut Gesetz stünden bis zu drei Jahre Haft im Raum. Die Richterin verurteilt den Mann zu 3840 Euro Geldstrafe, diese will er in Raten zu je 500 Euro abstottern. Dazu kommen 200 Euro Pauschalkosten für den Aufwand des Gerichts.

Wenn er im nächsten Jahr nichts anstellt, darf er die Gewerbeberechtigung behalten; kommt er noch mal mit dem Strafrecht in Konflikt, ist sie weg und er muss sich eine andere Arbeit suchen. Das Urteil ist rechtskräftig.