Überraschender Geldsegen war nur von kurzer Dauer

46-jähriger Arbeitsloser bekam irrtümlicherweise Tausende Euro aufs Konto überwiesen. Nun folgte eine Verurteilung wegen Unterschlagung.
Feldkirch Wer freut sich nicht, wenn plötzlich unerwartete Gutschriften auf dem Bankkonto einlangen. Doch wenn es offensichtlich ist, dass einem das Geld nicht zusteht, muss man es zurückgeben. Anderenfalls ist das Behalten eine Unterschlagung und wird strafrechtlich verfolgt. Übersteigt der unterschlagene Betrag die 5000-Euro-Grenze, drohen bis zu zwei Jahre Haft.
So geschah es im Falle eines 46-jährigen Türken, der sich wegen dieses Deliktes vor Gericht verantworten musste. Der bislang Unbescholtene hatte im Juni 2025 zu Unrecht in zwei Tranchen 6500 Euro erhalten Das Geld kam sehr gelegen, hat er doch noch 80.000 Euro Privatschulden. Handyrechnungen, Unkosten für eine Hochzeit und andere Verbindlichkeiten.
Geld sofort verwendet
Seltsamerweise landete gleich zwei Mal hintereinander Geld versehentlich auf dem Konto des Arbeitslosen. Beide male verwendete er das Geld. Einmal wurde er bereits dafür verurteilt. Nun flog ein zweites Opfer auf. Von dessen Konto gelangten ebenfalls Gelder auf das Konto des Angeklagten. Von den 6500 Euro verwendete der Mann 1500 Euro für sich, mit den restlichen 5000 Euro bezahlte er einen Teil seiner Schulden.
Er beharrt darauf, dass er es „aus Versehen“ annahm. „Ich habe bei einem Exporthändler, den ich auf Facebook kennenlernte und von dem ich nur seinen Spitznamen ‚Samo‘ kenne, noch offene Forderungen in Höhe von 20.000 Euro. Darauf warte ich schon lange und ich dachte, er zahlt mir das Geld jetzt endlich zurück“, so der Beschuldigte. Außerdem sei er damals gerade geschieden worden und psychisch schlecht drauf gewesen, führt er entschuldigend an.
Überweisung nicht überprüft
Der Mann sieht ein, dass er schlampig war und die Überweisung nicht genauer überprüfte. Doch von einer Unterschlagung will er nichts wissen. „Alte Schulden bezahlen und dabei neue machen, das hätte doch gar keinen Sinn“, meint er. Wie glaubwürdig es ist, dass ein Fremder, von dem er nur den Spitznamen kennt, ihm tatsächlich 20.000 Euro schuldet, bleibt dahingestellt.
Jedenfalls ist die Richterin davon überzeugt, dass der Angeklagte sehr wohl wusste, dass ihm dieses Geld nicht zustand. In der Regel ist ja auch ersichtlich, von wem Geldüberweisungen stammen. Er wird zu einer Zusatzgeldstrafe von 720 Euro verurteilt. Die Hälfte davon muss er bezahlen. Dazu kommt noch die Geldstrafe vom Bezirksgericht Bludenz, wovon er noch 160 Euro bezahlen muss. Die 6500 Euro muss er dem Opfer der Unterschlagung zurückerstatten. Doch das kann dauern. Der Mann ist arbeitslos, zudem krank und hat 80.000 Euro Schulden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.