Fragwürdige Justizposse nach tödlicher Hundeattacke in Hard

Leinenloser Kampfhund biss kleinen Pudel im Stedepark tot. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die geschädigte Hundehalterin ist empört. Und nicht nur sie.
Feldkirch, Hard Am 27. Mai dieses Jahres wurde der Harder Stedepark zum Schauplatz eines unerhörten Vorfalls. Eine Spaziergängerin führte ihren kleinen Havapoo-Pudel an der Leine zum Bodenseeufer. Doch dann ereignete sich wie aus dem Nichts etwas Schockierendes: Plötzlich stürzte sich ein leinenloser Kampfhund der Rasse American Staffordshire Terrier ohne Maulkorb auf den niedlichen Havapoo und verbiss sich in ihm. Die Aggressivität und Gewalteinwirkung der Attacke waren von einer derartigen Brutalität, dass der kleine Pudel regelrecht zerrissen und quasi zweigeteilt wurde (die VN berichteten).
Auch Halterin verletzt
Die Halterin des Havapoos versuchte unter vollem Körpereinsatz, die beiden Hunde zu trennen. Dabei wurde sie durch die Krallen des Kampfhundes selbst an Fingern, Händen und Knien verletzt. Erst durch das Eingreifen couragierter dritter Personen konnte der angreifende Listenhund gebändigt werden.

Die Besitzerin des Terriers wurde ebenfalls Zeugin des Vorfalls. Sie war mit dem Hund ohne Rücksicht auf die generelle Leinenpflicht für Listenhunde in den Harder Seeanlagen unterwegs gewesen.
“Noch nie gesehen”
Für den kleinen Havapoo kam jede Hilfe zu spät. Einem Tierarzt blieb am selben Tag nur noch seine Einschläferung übrig. Wobei er noch ausdrücklich betonte, dass er “derart schreckliche Verletzungen noch nie zuvor gesehen” habe. Die Halterin des Pudels erlitt durch den Schock des Geschehenen neben ihren körperlichen Blessuren mit Dauerfolgen auch psychische Störungen – attestiert durch Fachärzte.
Die Vorarlbergerin hatte unmittelbar nach dem Vorfall Anzeige bei der Polizei erstattet und auch die Marktgemeinde Hard verständigt, deren Bürgermeister Martin Staudinger daraufhin entsprechende Konsequenzen ankündigte.
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Ebenso konsultierte die Geschädigte den Rechtsvertreter Daniel Janko der Dornbirner Anwaltskanzlei Martin Rützler. Wie sich während des Verfahrens herausstellen sollte, war der Kampfhund im Besitz eines Mannes, der zwar die Auflagen für die Haltung eines Listenhundes erfüllt hatte, allerdings ins Ausland verzogen war. Den Terrier überließ er seiner Mutter. Einer Frau, der die Anforderungen und Pflichten für das Halten eines Kampfhundes nicht bekannt waren. So wurde der erschütternde Vorfall überhaupt möglich.

Die Anwaltskanzlei Rützler reichte gegen die aktuelle Halterin und ihren Sohn eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein. Und zwar unter anderem wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und der fahrlässigen Gemeingefährdung.
Fortführungsantrag gestellt
Doch dann kam die für die Opfervertretung absurd anmutende Benachrichtigung seitens der Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wurde eingestellt. Und zwar mit der Begründung, dass seit der Übergabe des Hundes an die Zweitbeschuldigte bis zum gegenständlichen Vorfall offenbar keinerlei weitere Auffälligkeiten des Hundes amtsbekannt seien (der ausschlaggebende Tatbestand wurde dabei offensichtlich nicht berücksichtigt).

Ein Beschluss der Anklagebehörde, den die Kanzlei Rützler wegen “einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung” so nicht akzeptiert. Denn ihrer Ansicht nach hätte der ursprüngliche Besitzer des Kampfhundes, der dessen erhöhtes Gefahrenpotenzial kannte, mit gesteigerter Sorgfalt handeln müssen und den Terrier nicht seiner Mutter übergeben dürfen. Aus diesem Grund müsse der Erstbeschuldigte ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden. Daniel Janko stellte daher einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens.