Mit knapp 100 km/h durch die 30er-Zone gerast

VN / 14.09.2026 • 15:49 Uhr
Mit knapp 100 km/h durch die 30er-Zone gerast
Der Angeklagte zeigte sich bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch geständig. eckert

Alkolenker musste nach Unfall zum Prozesstermin nach Feldkirch.

Feldkirch Der 26-jährige Berater weiß, dass er einen Riesenfehler machte, als er im April dieses Jahres nachts in einer 30er-Zone durch Dornbirn bretterte. Bei der gefährlichen Fahrt hatte er zudem einen Alkoholwert von 1,02 Promille intus. Eigentlich war zunächst ausgemacht, dass sein Kumpel fahren soll. Doch der trank dann selbst einiges an Alkoholischem und hat erst den Probeführerschein. So entschied der 26-Jährige gegen 20 Uhr, doch selbst noch zu fahren. Erinnerung an den genauen Ablauf hat der Beschuldigte nur vage, das sagt er zumindest bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Auf die Gegenfahrbahn

Als er bei seiner halsbrecherischen Fahrt auf die Gegenfahrbahn geriet, kollidierte er mit einem anderen Pkw. Dann raste er weiter, bis er rund 40 Meter weiter in einem Zaun “hängen blieb”. Er stieg aus, setzte sich nieder und musste erst realisieren, was passiert ist. Er sah die Schäden am Auto und war völlig schockiert. Im gegnerischen Wagen saßen mehrere Personen, doch mit viel Glück ist niemandem etwas passiert. Einer der Fahrgäste klagte zwar über Schmerzen, doch bei späteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass er diese Schmerzen schon länger hatte und dass sie sowohl berufs- als auch altersbedingt sind.

Der 26-jährige Angeklagte ist erleichtert, bangt er doch auch um seinen Gewerbeschein. Denn die Gewerbeberechtigung ist die Voraussetzung dafür, dass er weiterhin rund 3300 pro Monat verdient.

Schaden

Die Versicherung hat den Schaden an beiden Autos zwar bezahlt, doch sie hat regressiert, und so musste der Alkolenker 34.000 Euro aus der eigenen Tasche berappen. Alle Unfallbeteiligten kennen sich, sie sind alle Fußballbegeisterte, dem Angeklagten ist der Vorfall unangenehm. Wer in dem anderen Wagen saß und wer dort der Fahrer war, sorgt für Diskussionen. Da niemand verletzt wurde, wird der Mann von der grob fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Übrig bleibt die Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Dafür erhält der bislang Unbescholtene 2100 Euro Geldstrafe, dazu kommen noch 300 Euro Verfahrenskosten. Mildernd waren das Geständnis, die Schadenswiedergutmachung und der bisher ordentliche Lebenswandel. Das Urteil ist rechtskräftig.