Fußgängerin mit Außenspiegel verletzt: Lenker bestreitet Absicht, doch das Gericht entschied

VN / 15.09.2026 • 10:59 Uhr
Fußgängerin mit Außenspiegel verletzt: Lenker bestreitet Absicht, doch das Gericht entschied
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Stefan Denifl bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

19-jähriger Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung und Nötigung angeklagt.

Feldkirch Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch bekennt sich der 19-jährige Angeklagte von Beginn an nicht schuldig. “Mein Mandant hätte auch anders reagieren können, also seinen Wagen anhalten können, aber er war dazu nicht verpflichtet”, so sein Verteidiger Stefan Denifl.

Der junge Mann hatte im Mai dieses Jahres in Hohenems eine 32-jährige Hausfrau am Handgelenk verletzt, als er an ihr vorbeifuhr und sie mit dem rechten Seitenspiegel streifte. Zugelassen waren auf dem betreffenden Straßenabschnitt 30 km/h. “Ich war zunächst mit 30 km/h unterwegs, dann, als ich die Personengruppe sah, habe ich gehupt, weil die Leute auf der Straße gingen. Ich habe meine Geschwindigkeit anschließend auf vier bis fünf Stundenkilometer runtergebremst”, so der Beschuldigte. Die meisten Fußgänger wechselten auf den Gehsteig. Er habe ausgelenkt, das habe aber nicht gereicht, weshalb er die Frau an der Hand berührt habe. “Es ging alles sehr schnell.”

Auf Motorhaube geschlagen

Die Frau habe noch kurz vor der Berührung auf die Motorhaube geschlagen, so der junge Techniker. Einige Zeugen behaupten, der Lenker sei ziemlich schnell unterwegs gewesen. Das verneint der Angeklagte. Er sagt, die Gruppe sei vermutlich verärgert gewesen, weil er gehupt hatte. Die Verletzte schildert den Vorfall anders, nämlich dass der Mann nach der Radarbox beschleunigt habe und auf sie zugefahren sei. “Das habe ich am Motorengeräusch gehört”, so die Zeugin. Auch das dementiert der junge Mann. Eine Bekannte der Verletzten bestätigt, dass der Wagen keineswegs langsamer wurde, ganz im Gegenteil. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bislang Unbescholtenen Nötigung und Körperverletzung vor.

Eis nachgeworfen

Die 32-jährige Hausfrau kritisiert, dass der Fahrer nicht stehen geblieben sei und sich dann nach ihr erkundigt habe. Sie gibt zu, dass sie ihm in ihrer Wut ihr Eis nachgeworfen habe. Auf die Motorhaube habe sie nicht geschlagen, das sei bei dieser Geschwindigkeit gar nicht möglich gewesen.

Die Beifahrerin des Angeklagten bestätigt allerdings die schuldlose Version des Lenkers. “Er fuhr ganz langsam, plötzlich lief die Fußgängerin auf die Straße und auf das Auto zu”, so ihre Version. Den Schlag auf die Motorhaube bestätigt die Beifahrerin genauso wie das Hupen ihres Bekannten. “Das ist eindeutig gelogen”, behauptet das angebliche Opfer. Zwei der Belastungszeugen sind in die Türkei verzogen, nicht einmal deren Adresse ist bekannt. Ein dritter ist nicht vor Gericht erschienen.

Diversion

Das weitere Vorgehen wird diskutiert, steht es doch Aussage gegen Aussage, und es gibt einige Widersprüche. Eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) steht im Raum. Der Mann ist damit einverstanden. Richterin Kathrin Feurle trägt dem Probeführerscheinlenker eine Buße in der Höhe von 500 Euro auf. Der junge Mann übernimmt Verantwortung für ein gewisses Fehlverhalten. Damit ist die Sache erledigt.