“Du wirst durch meine Hände sterben”: Vater bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt

VN / 20.09.2026 • 13:47 Uhr
"Du wirst durch meine Hände sterben": Vater bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

Streit mit Sohn soll in einer Unterländer Wohnung eskaliert sein, Angeklagter (38) bestreitet Vorwürfe.

Feldkirch Laut Anklage der Staatsanwaltschaft eskalierte am 20. Juni ein familiärer Streit. Vater und Sohn sollen aneinandergeraten sein. Der Junior sei dabei dermaßen in Rage geraten, dass er seinen Vater bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe. Zudem habe er angekündigt: „Du wirst durch meine Hände sterben“. Der 38-Jährige Beschuldigte kommt verspätet zur Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, weil er glaubte, er sei ans Bezirksgericht Bregenz geladen gewesen. Als er ankommt, zeigt er sich höflich und entschuldigt sich für das Missverständnis.

Psychische Probleme

Derzeit ist der Mann im Krankenstand, monatlich bekommt zwischen 700 und 800 Euro Unterstützung, 25.000 Euro Privatkredit hat er offen. In Raten zu 300 Euro versucht er die Schulden abzustottern. Er hat eine Vorstrafe, psychisch ist er angeschlagen. Im engen Kreis gibt es eine entsprechende gesundheitliche, familiäre Vorbelastung.

Staatsanwältin Konstanze Erath legt dem Unterländer zwei Dinge zur Last. Zum einen habe er im Juni seinen Vater bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, was eine schwere Körperverletzung darstellt. Zum anderen soll er ihm mit dem Umbringen gedroht haben.

Motiv Zigaretten?

Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig, bei der Polizei habe er nicht gelogen. Keiner der Vorwürfe entspreche der Wahrheit. Bei dem Streit ging es auch nicht um Geld für Zigaretten, so der Angeklagte. Welches Motiv der Vater habe, so etwas zu behaupten, will Richter Theo Rümmele wissen. „Er hat mich die letzten zehn Monate immer wieder provoziert, er will mich nämlich aus der Wohnung haben, stellt mir nach, aber ich ließ mich nicht provozieren“, sagt der 38-Jährige unbeirrt.

Er habe jede Situation auf seinem Handy protokolliert. Dass ihm tablettenbedingt die Erinnerung fehle, könne er ausschließen, sagt er.  Im Juni sei es nie zu einem Streit mit seinem Vater gekommen. An dem Tag des angeblichen Vorfalls habe er deshalb auch nichts protokolliert. Es sei überhaupt gar nichts passiert, keine Drohung, keine Handgreiflichkeit, kein Streit. Als nächstes wird der Vater als Zeuge einvernommen, um zu hören, wie er den 20. Juni wahrnahm. Der Prozess wird deshalb auf Oktober vertagt.