Zwölfjährigen mit Sex-Sticker genötigt

18-Jähriger zwang Schüler, unzüchtige Fotos von Minderjährigen in den Klassenchat zu stellen.
Feldkirch Dem 18-jährigen Lehrling wird am Landesgericht Feldkirch vorgeworfen, er habe Sex-Sticker auf dem Handy gespeichert. Die “Darsteller” waren zwar – im Zweifel – über 14 Jahre alt, jedoch noch nicht volljährig. Äußerlich scheinen die Jugendlichen jedenfalls noch recht kindlich. Die Polizei zeigte dem jungen Mann das entsprechende Bild, auf dem geschlechtliche Handlungen eindeutig ersichtlich sind.
Der junge Erwachsene bestreitet alle Vorwürfe, obwohl die Polizei diesen Sticker gefunden und gesichert hat. In der früheren Einvernahme sagte der junge Mann vor der Polizei, dass er diesen Sticker behalten habe, weil es ein “besonderer Sticker” gewesen sei. Weiterverschickt hat er dieses Bild nicht, aber er besaß es. “Viele Jahre sogar”, gibt er zu, kann aber nicht recht einsehen, warum dies strafbar sein soll.
Weiterer Vorwurf
Zum anderen wird dem jungen Mann vorgeworfen, dass er einen Schüler am Fußballplatz in Hohenems getroffen habe. Am 26. Juni soll er den Buben dort genötigt haben: “Stell diese WhatsApp-Sticker in den Klassenchat, sonst schlage ich dich zusammen.” Der Junge stellte daraufhin die Bilder mit den sexuellen Inhalten in den Klassenchat, was dem Schüler ein Gespräch mit der Lehrerin einbrockte. Der junge Angeklagte behauptet: “Das habe ich nicht gemacht, das stimmt nicht.”
Opfer am Wort
Das 12-jährige Opfer sagt im Zeugenstand aus. Der Schüler weiß, dass er die Wahrheit sagen muss. Im Juli sagte der Teenager vor der Polizei schon mal aus. Er beteuert, dass dies die Wahrheit war. “Ich habe den Angeklagten am späten Nachmittag am Fußballplatz in Hohenems getroffen. Er wollte, dass ich die betreffenden Bilder in den Klassenchat stelle. Ich wollte nicht, weil es schon einmal Probleme bezüglich des Klassenchats gegeben habe. Doch er drohte mir, wenn ich mich weigere, wird er mich zusammenschlagen und verprügeln.”
Der Zeuge bleibt bei seinen Angaben und identifiziert den beschuldigten Jugendlichen. Aus Angst stellte er die Bilder schlussendlich in den Chat. Richterin Sabrina Tagwercher spricht den Lehrling wegen Besitzes des WhatsApp-Sex-Stickers sowie wegen Nötigung schuldig. Die Strafe wird mit 1120 Euro festgelegt, die Hälfte davon auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.