Angeklagter nach Ehestreit: „Sie hat mir auch einmal eine blutige Nase gehauen“

VN / 23.09.2026 • 11:43 Uhr
Angeklagter nach Ehestreit: „Sie hat mir auch einmal eine blutige Nase gehauen“
Der Angeklagte während der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

Weil er ihr die Brille von der Nase schlug: Familienvater (34) wegen Gewalt an seiner Ehefrau verurteilt.

Feldkirch „Verlass die Wohnung, bevor ich Dich umbringe!“ – mit diesen Worten soll der 34-jährige Arbeiter seine Frau genötigt haben, die gemeinsame Wohnung im Vorarlberger Unterland zu verlassen. Das sagte die 34-jährige Ehefrau jedenfalls vor der Polizei aus. Doch im Prozess am Landesgericht Feldkirch ist alles sehr schwammig.

Die junge Vorarlbergerin ist sichtlich nervös, es ist für sie das erste Mal, dass sie als Zeugin vor Gericht sitzt. Deutsch ist nicht ihre Muttersprache, alles ist fremd und sie ist ohne unterstützende Begleitung. Als sie versteht, dass sie sich der Aussage entschlagen könnte und nicht gegen ihren Noch-Ehemann aussagen muss, entscheidet sie sich dennoch, auszusagen.

Streit um Haushaltsführung

„Ich habe eine 80prozentige Behinderung, trotzdem arbeite ich hart, um alles bezahlen zu können“, schildert der aufgebrachte Arbeiter, der in einem großen Industrieunternehmen pro Monat 3000 Euro verdient. „Da erwarte ich von ihr, wenn sie zuhause sitzt, dass sie sich um den Haushalt kümmert, einkauft und aufräumt“, ärgert er sich über seine zurzeit arbeitslose Gattin.

Die beiden haben einen kleinen gemeinsamen Sohn. Der bekommt den Streit zwischen den Eltern mit und wurde auch als Zeuge von der Polizei befragt. Der Angeklagte erzählt, dass er einfach ausgerastet ist, als er im Kühlschrank nur verschimmelte Lebensmittel und zudem die Wohnung unaufgeräumt vorfand. Sie hätten sich gestritten. Dabei habe er in ihre Richtung geschlagen, sie aber nicht am Kopf, sondern nur an der Brille erwischt, die anschließend zu Boden gefallen sei. Das mit dem Umbringen habe er nie gesagt. Im Gegenteil, er habe die Wohnung verlassen, jammert er.

Sohn bestätigt

Der kleine Bub wurde von der Kripo befragt und er erzählte, dass die Mama eine Ohrfeige vom Papa bekommen habe und deshalb auf die Couch gefallen sei. Passiert ist nicht viel, kurze Zeit Kopfschmerzen, weil die Brille beim Schlag auf den Kopf gedrückt habe.

Was Nötigung betrifft, ist nicht ganz klar, was der Mann in seinem Zorn sagte, hier gibt es zu wenig Beweise für einen Schuldspruch. Doch was die Körperverletzung betrifft, ist Richter Theo Rümmele überzeugt, dass es die gab. 750 Euro Geldstrafe muss der Mann zahlen, 750 werden zusätzlich auf Bewährung ausgesprochen. „Aber sie hat mir auch einmal eine blutige Nase gehauen, ich weiß nicht, was ich so Schlimmes angestellt habe, dass ich jetzt 750 Euro zahlen muss“, lamentiert der Verurteilte weiter. Aber er akzeptiert das Urteil, Staatsanwältin Konstanze Manhart ebenfalls. Die Ehefrau erkundigt sich noch wegen der Möglichkeiten einer einstweiligen Verfügung, doch dafür sind andere Behörden zuständig.