Aktion der Intoleranz unterstützt

VN / 24.09.2026 • 14:58 Uhr
Aktion der Intoleranz unterstützt
Der Angeklagte während der Verhandlung vor Richter Martin Mitteregger. Eckert

Hakenkreuze auf Regenbogen-Schutzweg im Netz für gut befunden.

Feldkirch Regenbogenfarben – bunt, schillernd, vielfältig – sind mittlerweile ein Symbol der LGBTQA-Bewegung. Die Abkürzung steht für lesbisch, gay (schwul), bisexuell, transident, queer und asexuell. Die Kurzform hat sich für diverse Geschlechter, Geschlechtsidentitäten und sexuelle Orientierungen durchgesetzt, die von zweigeschlechtlichen oder heterosexuellen Normen abweichen. Die Farbenmischung fordert mehr Toleranz. Jede Farbe hat eine Bedeutung, so steht Gelb beispielsweise für die Sonne oder Rot für das Leben.

Sitzbänke, Stühle und sogar Zebrastreifen wurden mitunter neben Flaggen, Ansteckern und Taschen in diesem Sinne bunt gestaltet, um ein Zeichen zu setzen. Doch einige verschrobene Mitmenschen lehnen sowohl Andersartigkeit als auch deren Befürworter ab und setzen Gegenzeichen. Sie zerstören, verunstalten oder beschmutzen die Symbole oder – wie in Dornbirn – malen Hakenkreuze neben den Regenbogen-Schutzweg.

Angebot auf Instagram

Über die Verunstaltung wurde in einem Fernsehbeitrag berichtet. Daraufhin fühlte sich der 25-jährige Tschetschene animiert, seine Unterstützung für den Nazi-Schmierer kundzutun. Der Sympathisant der Hakenkreuze kommentierte öffentlich auf Instagram: “Kann man den Typen irgendwie finanziell oder sonst wie unterstützen?” Und damit hat sich der Angeklagte strafbar gemacht. Unter anderem wegen Verhetzung. Das bedeutet, er hat öffentlich zu Diskriminierung und Hass gegen sexuell Andersorientierte aufgestachelt und vorhandenen Hass weiter angeheizt.

Der Angeklagte ist nach islamischem Recht verheiratet, seine Frau wurde allerdings abgeschoben. Vor Gericht zeigt er sich geständig. “Das war ein Fehler von mir”, sagt er. Richter Martin Mitteregger verurteilt den Tschetschenen wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. 2250 davon werden allerdings bedingt nachgesehen. Unbescholtenheit und Geständnis wirkten mildernd. 750 Euro sind zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.