Kommentar: Die zweite Säule

VN / 30.09.2026 • 17:00 Uhr
Kommentar: Die zweite Säule

Endlich liegt ein Entwurf für ein neues Klimagesetz vor. Und er versucht etwas, das längst nötig geworden ist: Klimapolitik nicht nur als Reduktion von Treibhausgasen zu verstehen. Neben Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft wird nun auch die Klimawandelanpassung im Gesetz verankert.

Nun lohnt es sich, genauer hinzusehen.

Die österreichische Anpassungsstrategie umfasst 14 Aktivitätsfelder. Dazu gehören etwa Landwirtschaft, Tourismus, Gesundheit und Stadt, also die urbanen Frei- und Grünräume. Der Entwurf des Klimagesetzes bezieht seine Ziele und Maßnahmen hingegen auf sieben Sektoren aus der Treibhausgas-Berichterstattung, darunter Energie und Industrie, Abfallwirtschaft oder fluorierte Gase. Anpassungsmaßnahmen sollen im Klimafahrplan einem dieser sieben Sektoren zugeordnet werden.

Landwirtschaft passt noch vergleichsweise gut in beide Systeme. Gesundheit, Tourismus oder urbane Frei- und Grünräume sind hingegen zentrale Felder der Anpassung, entsprechen aber keinen (eigenen) Sektoren in der Emissionslogik des Gesetzes. Anpassung ist mitgedacht, muss sich hier aber in eine Struktur einordnen, die aus dem Klimaschutz kommt.

Vieles soll erst der Klimafahrplan konkretisieren. Für die Anpassung soll er etwa Zuständigkeiten, Prioritäten, Ziele und Maßnahmen festlegen. Der erste Klimafahrplan soll bis Ende 2027 kommen. Das ist angesichts der längst spürbaren Klimafolgen und der langen Entstehungsgeschichte dieses Gesetzesentwurfs noch relativ weit weg.

Auch die viel diskutierte Standortklausel folgt vor allem der Logik des Klimaschutzes. Sie soll ermöglichen, den Klimafahrplan und sogar das darin enthaltene Zieljahr der Klimaneutralität anzupassen, falls Ereignisse mit besonders gravierenden volkswirtschaftlichen oder sozialen Folgen auftreten. Was ist aber bei Ereignissen mit besonders gravierenden Klimafolgen? Gerade dann müsste der Klimafahrplan rascher nachgeschärft werden. Die Klimawandelanpassung kommt in dieser Bestimmung aber nicht eigens vor.

Diese Ausrichtung zeigt sich auch darin, wie der Entwurf kommuniziert wird. Im Artikel auf orf.at zur Präsentation des Gesetzesentwurfs heißt es, Klimaneutralität 2040 solle über Emissionsreduktion, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft erreicht werden. Klimawandelanpassung dient aber nicht primär der Klimaneutralität, sondern einer eigenständigen Aufgabe: mit den unvermeidbaren Folgen eines bereits veränderten Klimas umzugehen.

Klimawandelanpassung fehlt also nicht. Sie steht im Entwurf, sie hat Instrumente, sie bekommt Aufgaben. Anpassung soll die zweite Säule sein. Beim Lesen merkt man aber: Der Bauplan stammt vom Klimaschutz. Die Anpassungssäule wackelt noch.

Der Vorarlberger Simon Tschannett ist Meteorologe und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Stadtklimatologie.