Eklat nach Kopftuchstreit in Kinderkrippe: Jetzt äußert sich der Familienverband

Nach einem Vorfall der Entblößung durch eine Geschäftsführerin und der Kündigung einer Pädagogin: Guntram Bechtold, Obmann des Vorarlberger Familienverbandes, spricht von “ärgerlichem Streit” und “schlechter Kommunikation” beider Seiten.
Schwarzach Der Vorfall in einer Unterländer Ortsstelle der Kleinkinderbetreuung im Juni dieses Jahres sorgte für bezirksübergreifende Aufregung in der Dachorganisation, dem Vorarlberger Familienverband, beschäftigte die Gleichbehandlungsanwaltschaft und wird derzeit im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens in der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bearbeitet (die VN berichteten).
Nochmal zum Vorfall selbst: Nachdem eine muslimische Pädagogin nach einer Pilgerreise zur Ortsstelle zurückkehrte, trug sie erstmals ein Kopftuch in Form eines Tschadors, bei dem das Gesicht frei erkennbar bleibt. Das führte zu einem Streit mit der Geschäftsführerin, die auf diesen Anblick ihrer eigenen Aussage zufolge schockiert war. Dem Vernehmen nach zog sie gegenüber ihrer Mitarbeiterin auf entblößende Weise ihr Oberteil hoch. Eine weitere Pädagogin und Kollegin der Muslimin, Frau M., erfuhr davon, kritisierte die Vorgangsweise der Ortsstellenleiterin lautstark und wurde kurze Zeit später gekündigt. Ihrer eigenen Auffassung zufolge als Reaktion der Geschäftsführung auf ihren Protest. Dies wird von der Geschäftsführerin als Kündigungsgrund allerdings vehement bestritten.
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Guntram Bechtold, Obmann des Vorarlberger Familienverbandes, ist die Kontroverse bekannt. “Als wir im Sommer erste Mal von einem Konflikt in dieser Ortsstelle hörten, stellte sich uns zu diesem Zeitpunkt als Erstes die Frage, ob es relevant für den Kinderschutz war. Es stellte sich jedoch heraus, dass das Kinderwohl in keinster Weise gefährdet war”, so Bechtold zu den VN. Man habe den Vorfall genau unter die Lupe genommen.

“Instrumentalisierung”
Das Einschreiten der betreffenden Pädagogin, die gekündigt wurde, bezeichnet Bechtold als eine “Instrumentalisierung durch eine dritte Person mit dem Motiv, eine gesellschaftliche Spaltung herbeizuführen”. Das unerwartete Auftreten der Muslimin nach ihrer Rückkehr mit einem Tschador über dem Kopf habe für die Geschäftsführerin eine “gravierende und signifikante Veränderung” bedeutet, die zu einem “ärgerlichen Streit führte, der von beiden Seiten schlecht kommuniziert worden” sei.
“Rein betriebsbedingte Kündigung”
Auch bezüglich der Kündigung der Mitarbeiterin stellt sich Bechtold hinter die Geschäftsführerin der Ortsstelle, die mehrere muslimische Mitarbeiterinnen beschäftige und bekannt für ihre Offenheit gegenüber anderen Kulturen und Religionen sei. Doch zu dem Konflikt sei es in einer angespannten Situation gekommen. Unter anderem aus demografischen Gründen wie massivem Geburtenrückgang. So sei die Auslastung der betreffenden Ortsstelle im Sommer unter 50 Prozent der Regelkapazität gelegen, fünf Mitarbeiterstellen hätten aufgrund der defizitären Lage abgebaut werden müssen. Auch bei der Kündigung von Frau M. habe es sich um eine “reine betriebsbedingte Kündigung” gehandelt, betonte Bechtold.