Der Schulkollegin mehrere Ohrfeigen verpasst

VN / 05.10.2026 • 13:25 Uhr
Der Schulkollegin mehrere Ohrfeigen verpasst
Die 16-jährige Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

Im Martinspark eskalierte der Streit zwischen zwei weiblichen Teenagern, nun musste eine von ihnen vor Gericht.

Feldkirch Was der Hintergrund des Streites war, bleibt bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch unklar. Fakt ist, dass die angeklagte 16-jährige Jugendliche wohl Schwierigkeiten hat, ihre Aggressionen in Zaum zu halten. Zwei Diversionen (Verhandlung ohne Eintragung ins gerichtliche Strafregister) hatte sie bereits, nun gibt es keine dritte Chance mehr, ab nun ist sie vorbestraft.

Die Sozialstunden von der letzten Diversion hat sie zumindest abgearbeitet. Im Juli dieses Jahres hielt sie sich mit einer Schulkollegin im Martinspark in Dornbirn auf. Sie gerieten in Streit und die Beschuldigte drohte: “Wenn Du noch ein Wort über mich sagst, bring ich Dich um.” Vor Richter Dietmar Nussbaumer meint die junge Dame, dass sie das nicht so gemeint habe, sie habe ihrer Schulkollegin nur ein bisschen Angst einjagen wollen. Doch es blieb nicht nur bei drohenden Worten, die 16-Jährige wurde auch handgreiflich.

Schläge ausgeteilt

Der Teenager schlug der Kontrahentin daraufhin mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht, das ließ sich das Gegenüber nicht gefallen, und es kam zur Anzeige wegen versuchter Nötigung sowie Körperverletzung. Die Geschlagene hatte Rötungen im Gesicht, ansonsten ist nichts passiert. Die Beschuldigte erzählt, dass sie jetzt eine Lehre in einem großen Vorarlberger Vorzeigebetrieb macht und sie gerne diese Ausbildung absolviert.

Der Tagesablauf des Mädchens habe nun wieder Struktur, betont auch die Verteidigerin. Die junge Unterländerin räumt ein, dass man so keine Konflikte lösen kann, das habe sie nun eingesehen. Mit Bewährungshilfe ist sie einverstanden. “Wie sieht es derzeit mit Drogen aus?”, will der Richter abschließend wissen. Das Mädchen verneint, illegale Substanzen zu nehmen.

480 Euro Geldstrafe

Der weibliche Lehrling wird wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Davon sind allerdings nur 160 Euro zu zahlen. 320 sind auf Bewährung. Dem gleichaltrigen Opfer muss die junge Frau 150 Euro Schmerzensgeld zahlen, dazu kommen noch die Kosten des Gerichtsverfahrens. Die Verurteilte akzeptiert die Entscheidung und auch Staatsanwältin Konstanze Erath ist einverstanden. Somit ist das Urteil rechtskräftig.