Ex-Freundin im großen Stil betrogen und in Konkurs getrieben

VN / 09.10.2026 • 10:33 Uhr
Ex-Freundin im großen Stil betrogen und in Konkurs getrieben
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

29-jähriger nutzte Vertrauen seiner Partnerin aus und ergaunerte über 21.000 Euro

Feldkirch Die Richterin geht die Vorwürfe Punkt für Punkt durch. Eine Menge Männerkleidung und eine Kaffeemaschine im Wert von 1600 Euro wurden vom Angeklagten im Namen seiner ehemaligen Freundin bestellt, aber laut Strafantrag sei absehbar gewesen, dass der 29-Jährige die rund 7000 Euro nie zurückbezahlen werde. Was die Waschmaschine und den Wäschetrockner betrifft, habe es nie eine Genehmigung der unfreiwilligen Schuldnerin gegeben. Der Angeklagte, der in Deutschland zehn Eintragungen in seiner Strafkartei hat, rechtfertigt sich, dass es teilweise auch Bestellungen für die Frau selbst gewesen seien, und andererseits wären es auch Geschenke gewesen, welche ihm die Kontoinhaberin gemacht habe. Der Selbständige bestreitet, das fremde Handy je in Händen gehabt zu haben. Die Frau habe sämtliche Bestellungen selbst gemacht.

Knapp bei Kasse

Er selbst habe die Sachen nicht selbst von seinem Handy bestellt, weil er kein Geld hatte. Der Angeklagte gibt an, dass er die Schulden in Raten zurückzahlen wollte. Einen Teil habe er auch beglichen. Außerdem habe er der Ex-Freundin im vergangenen Jahr 1000 Euro für einen Spanien-Urlaub spendiert. Der Handwerker glaubte im Jahr 2024 angeblich, dass er die Schulden ohne Probleme zurückzahlen könne. Außerdem habe er mit der Frau ein gutes Verhältnis gehabt, schließlich seien sie ja in einer Beziehung gewesen.

Goldschmuck verscherbelt

Bezüglich des Goldschmucks im Wert von 7300 wird dem Mann vorgeworfen, dass er ihn unter dem Vorwand, dass die Aufbewahrung zu Hause zu gefährlich sei, an sich gebracht habe. “Das waren Münzen, und zwar meine”, kontert der Angeklagte. Die Richterin wundert sich, weil zur selben Zeit etliche Exekutionen liefen. Sein Erspartes habe er immer seiner Mama in der Türkei gegeben, deshalb sei es finanziell knapp gewesen. “Ich habe niemals etwas ohne Einverständnis meiner Freundin bestellt, nicht einmal ein paar Socken”, beharrt der Unternehmer. Eine Mietkaution in der Höhe von 3000 Euro ist ebenfalls “abgängig”. Die Frau fordert jedenfalls als Privatbeteiligte 21.336,76 zurück. Davon erkennt der Angeklagte lediglich 13.000 Euro an. Er versteht die ganze Aufregung nicht: “Wir haben doch unlängst noch gemeinsam gechillt, wir verstehen uns gut”.

Opfer in Konkurs

Die 29-jährige Angestellte, Ex-Freundin des Angeklagten, sagt als Zeugin aus: “Bei den Online-Kleiderbestellungen hat er immer gesagt, dass er mir das Geld zurückgibt. Auch bei dem Trockner, der Waschmaschine und einigen anderen Sachen war das so. Zurückgegeben hat er mir nie etwas. Geld für den Urlaub habe ich ebenfalls nie bekommen”, erzählt die junge Frau. “Ich bin jetzt wegen seiner Bestellungen im Konkurs, meinen Goldschmuck hat er einfach verkauft, die 3000 Euro Mietkaution hab ich auch nie zurückbekommen!”, ärgert sich die Angestellte. Als Erklärung, warum sie ihrem Freund dermaßen viel Spielraum ließ, antwortet die hübsche Frau: “Ich habe ihn geliebt und ihm vertraut, im Nachhinein finde ich das natürlich dumm von mir”. Nach Abschluss des Beweisverfahrens wird der Mann unter anderem wegen schweren Betruges schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt. Vier davon muss er absitzen. Der Ex-Freundin muss er knapp 21.600 Euro zurückbezahlen. “Die Schulden, die meiner Mandantin durch den Angeklagten entstanden sind, sind noch weit höher, als in diesem Strafverfahren Thema sind. Es geht insgesamt um rund 60.000 Euro”, so der Opfervertreter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.