Betrunkene biss Partner in den Unterarm

45-Jährige ließ ihre Wut auch am Pkw des Lebensgefährten aus.
Feldkirch Mit einem ungewöhnlichen Fall von Sachbeschädigung und Körperverletzung musste sich das Landesgericht Feldkirch beschäftigen. Einer 45-jährigen Südländerin wurde vorgeworfen, ihrem Partner in den Unterarm gebissen und ihn am Hals gekratzt zu haben. Er erlitt eine Bisswunde, einen blauen Fleck und Kratzspuren. Sein schwarzer Audi wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen, die Freundin zerkratzte ihn nämlich, der Lackschaden beläuft sich auf 8000 Euro. Das Auto ist als Firmenwagen versichert, doch die Versicherung wird sich das Geld bei der Reinigungskraft zurückholen.
Eifersüchtig und betrunken
Was den Biss, das Hämatom und die Kratzer betrifft, behauptet die Südländerin, sie habe eine fremde Zahnbürste im Bad gefunden und aus Eifersucht und Zorn diese ins WC geworfen. Daraufhin habe sie der Freund angegriffen und zu Boden gerissen. Der 42-jährige Angestellte schildert den Vorfall anders. Es sei bereits das dritte Mal gewesen, dass seine Partnerin zu viel getrunken hatte und anfing zu randalieren. Er wollte sie beruhigen. Weil dies fehlschlug, habe er sie an den Armen gepackt und sie am Boden fixiert. Mit der anderen Hand habe er die Polizei verständigt. “Ich habe Angst gehabt, dass sie mich verletzt, weil sie so ausgerastet ist, außerdem dass sie die Wohnung verwüstet”, so der Zeuge.
Nachbar als Zeuge
Mit dem Autoschaden habe sie rein gar nichts zu tun, versichert die Angeklagte. Doch für die schwere Sachbeschädigung gibt es einen Nachbarn, der die Beschuldigte auf dem Dornbirner Parkplatz beobachtete und eindeutig identifizieren kann. “Zuerst hörte ich es in der Wohnung rumpeln. Eine Stunde später sah ich die Frau unten. Sie kramte in der Handtasche, holte etwas heraus und ging langsam mit der Hand am Audi entlang. Ich hörte das typische Kratzgeräusch, wenn etwas auf Metall kratzt”, so der aufmerksame Nachbar. Sowohl Statur, Kleidung als auch Haut- und Haarfarbe passen exakt auf die Südländerin. Sie bleibt dabei, zeigt sich diskussionsfreudig, beharrt auf ihrer Unschuld.
Für Richter Theo Rümmele steht fest, dass sie entsprechend dem Strafantrag schuldig zu sprechen ist. Für die schwere Sachbeschädigung und die Körperverletzung wird die bislang Unbescholtene zu 440 Euro Geldstrafe verurteilt. Weitere 440 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Die Versicherung wird sich vermutlich nach dem Schuldspruch ebenfalls bei ihr melden. Mit 950 Euro Monatseinkommen heißt es jetzt sparen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.