So lange bleibt das Kopftuchverbot an Schulen mindestens

Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit dem Thema erst kürzlich. In Vorarlberg gab’s schon zwölf Anzeigen.
Wien, Bregenz Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Sachen Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen bis 14 Jahre war ursprünglich für die Oktobersession erwartet worden. Hält das von der Regierung beschlossene einschlägige Gesetz, oder hält es nicht? Das war die große Frage. Zwei Anträge waren dazu eingelangt.
Jetzt, nachdem die dreiwöchige Beratungsphase des 14-köpfigen Gremiums zu Ende gegangen ist, steht fest: Es gibt noch keine Erkenntnis zum Gesetz. “Das Thema ist beraten worden. Aber eine Entscheidung über die Verfassungskonformität wurde nicht gefällt”, berichtet Dr. Stefan Frank, Generalsekretär des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, den Vorarlberger Nachrichten.

Warten auf das neue Jahr
Es passiere öfters, dass über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nicht in einer einzigen Beratungsperiode entschieden werde, erklärt Frank. Er rechnet auch für die Session im Dezember noch mit keiner Entscheidung zum Kopftuchverbot. “Ich denke, eine Erkenntnis darüber wird es erst im neuen Jahr geben. Dort beginnt die erste Session Ende Februar.” Was bedeutet: Das jetzt geltende Gesetz wird fast das ganze Schuljahr hindurch umzusetzen sein.

Beharrliche Verweigerer
Für Vorarlberg gab die Bildungsdirektion den VN aktuelle Zahlen zum Kopftuchverbot bekannt. Demnach gingen bisher 18 Meldungen von diversen Schulen in der Schulbehörde ein. 16 Gespräche wurden mit den Eltern von Mädchen unter 14 Jahren geführt, welche sich bisher weigerten, das Kopftuch in der Schule abzulegen. In zwölf Fällen kam es anschließend zu Anzeigen bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften. “Dies lässt darauf schließen, dass die Verweigerer offensichtlich sehr beharrlich sind”, räumt Elisabeth Mettauer, Sprecherin der Vorarlberger Bildungsdirektion, ein.
Diese Interpretation stützt Monika Steurer (62), pädagogische Leiterin der Bildungsdirektion. “Es wurden einige Personen mehrfach angezeigt, weil sie ihre Ablehnung des Gesetzes durchziehen wollen und auch bereit sind, dafür zu zahlen. Sie sagen, das Gesetz sei nicht richtig. Sie seien bereit, die Konsequenzen zu tragen. Insgesamt beschränken sich die Verstöße jedoch auf wenige Fälle.”
Bis zu 800 Euro Strafe könnte eine beharrliche Weigerung, das Gesetz zu befolgen, nach sich ziehen.

Nicht glücklich damit, aber …
Für die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen bedeutet die Umsetzung des Kopftuchverbots zwar Mehrarbeit, “aber sie ist bewältigbar”, berichtet Pflichtschullehrervertreter Alexander Frick (59). Glücklich ist er mit dem Gesetz nicht. “Wir wollen nicht die Vollzugsbeamten dieser Regelung sein”, sagt Frick. Umsetzen werde man diese dennoch. “Wir halten uns an gesetzliche Vorhaben. Das ist unsere Pflicht.”