Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Probieren Sie es aus!

Vorarlberg / 21.02.2013 • 22:49 Uhr

Die Parteien auf Bundesebene haben ein neues Feld entdeckt, auf dem sie sich gegenseitig mit guten Ideen übertrumpfen können: die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Der Ablauf der Diskussion erinnert ein wenig an jene über mehr direkte Demokratie: Zunächst konnte es allen gar nicht genug direkte Demokratie geben. Die erste Euphorie wich jedoch rasch der Ernüchterung. Bedenken gegen eine Entmachtung des Parlaments durch das Volk kamen bei den Parteien auf. Am Ende einer monatelangen Diskussion beim Bund soll es nun eine Mini-Novelle zur Bundesverfassung geben, die in keinem Vergleich zu den ursprünglich gemachten Versprechungen steht.

Dafür sprechen viele Politiker mittlerweile von der Abschaffung des Amtsgeheimnisses, wobei ich mir nicht sicher bin, ob sie wissen, wovon sie reden. Es wird ja wohl niemand ernsthaft glauben, dass die Polizei in Zukunft Ermittlungsergebnisse öffentlich preisgeben wird, solange es nicht sinnvoll ist, die Öffentlichkeit zu informieren.

Aber auch diejenigen Bürger, die gerne alle staatlichen Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen, können sich fragen, was sie davon halten würden, wenn ihre Nachbarn ohne Schwierigkeiten ihren Steuerakt einsehen oder erfahren könnten, dass sie beispielsweise betrunken mit dem Auto unterwegs waren.

Außerdem hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil klargestellt, dass die Empfänger landwirtschaftlicher Förderungen aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannt werden dürfen. Diese Rechtsprechung gilt europaweit und ist nicht nur auf die Landwirtschaft anzuwenden, sondern für jeden, der öffentliche Leistungen empfängt. Wenn Ihnen daher ein Politiker verspricht, das Amtsgeheimnis abzuschaffen, glauben Sie ihm am besten nicht.

Seit dem Ende der 80er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts gibt es in Österreich sogenannte Auskunftsgesetze, die von den Bürgern nur in Anspruch genommen werden müssten. Sie haben ein Recht auf alle Informationen, bei denen keine Datenschutzinteressen oder überwiegende öffentliche Interessen auf dem Spiel stehen. Auch neue Gesetze werden diese Standards nicht überschreiten können.

Die Bürger nutzen die bestehenden Gesetze leider nicht. Probieren Sie es doch einfach aus!

peter.bussjaeger@vn.vol.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck.
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