Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Der Schulwart und das Ministerium

Vorarlberg / 19.12.2013 • 22:26 Uhr

Die Kritiker des Regierungsübereinkommens tun den Regierungsparteien Unrecht: Es ist nämlich nicht so, dass das Wort „Verwaltungsreform“ in ihrem Arbeitsprogramm nicht vorkommt. Auf Seite 96 von insgesamt 124 heißt es „Verwaltungsreform durch E-Government vorantreiben.“ Man könnte zwar der Meinung sein, dass es wichtigere Themen für die Verwaltungsreform geben würde, wie zum Beispiel Mehrfachzuständigkeiten zwischen den Ministerien oder zwischen Bund und Ländern abzubauen und die Belastung der Wirtschaft durch bürokratische Vorschriften zu verringern. Aber immerhin: Zumindest das Wort Verwaltungsreform scheint bekannt zu sein.

Wo die Verwaltungsreform auch abseits des Regierungsprogramms ansetzen könnte, kann am folgenden Beispiel demonstriert werden: Im Gymnasium in Bludenz war fast ein Jahr lang die Stelle des Schulwarts unbesetzt. Nun leuchtet es eigentlich schon ein, dass ein Schulwart für ein Gymnasium keine überflüssige Stelle ist. Aber erst nachdem sogar Schülerinnen und Schüler öffentlich protestierten geruhte das Bildungsministerium endlich, die Ausschreibung der Stelle durch den Landesschulrat zu genehmigen.

Mit der Besetzung der Stelle eines Schulwarts in Bludenz muss also das fast 700 km entfernte Ministerium befasst werden. Dieses lässt den Akt fast ein Jahr lang liegen, und erst nachdem die Schule geschickt die Öffentlichkeit auf sich aufmerksam macht wird reagiert. Und das vom selben Ministerium, das seit 30 Jahren eine Ausweitung der Schulautonomie verspricht!

Verwaltungsreform würde tatsächlich auch ohne Regierungsprogramm funktionieren. Es wäre schon viel gewonnen, wenn die Beamten in den Zentralstellen in Wien und auch in den Ländern darüber nachdenken würden, ob all die Aufgaben, die sie wahrnehmen, wirklich notwendig sind. Vielleicht könnten sie auch ihre eigene Überlastung reduzieren und die Akten würden schneller bearbeitet. Dazu braucht es keine Verfassungsänderung, häufig nicht einmal einen Gesetzesbeschluss im Parlament. Ein bisschen guter Wille und die Bereitschaft, Aufgaben auch einmal abzugeben, würden reichen.

peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck.
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